Vorsicht: Beginn und Ende der Elternzeit müssen jetzt gemeldet werden

Karla Terhaar
29.4.24
October 21, 2024
Human Resources

Zum neuen Jahr haben sich rund um das Thema Elternzeit in Deutschland einige Dinge geändert. Die Elternzeit hat nun nicht nur eine Meldepflicht, der Einkommensgrenze zum Erhalt des Elterngelds wurde gesenkt und Eltern können ab dem April 2024 nur noch einen Monat zeitgleich Basiselterngeld beziehen. Details zu diesen Änderungen und alles, was du sonst noch wissen solltest, erfährst du in diesem Blogartikel.

Frau sitzt auf grauem Sofa mit mit silbernen Laptop auf dem Schoß und hält eine Hand auf schwangeren Bauch und schaut darauf

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was ist die neue Meldepflicht?
Was hat sich bei der Einkommensgrenze geändert?
Wie ist die neue Regelung für zeitgleiche Elternzeit?

Inhalt

Wer kann Elternzeit nehmen?

Grundsätzlich gilt, dass Väter und Mütter, die sich im Zeitraum der Elternzeit in einem Arbeitsverhältnis befinden, Anspruch auf Elterngeld haben. Genauer sind es die leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Vollzeitpflegeeltern eines Kindes. Es ist aber auch möglich, als Ehe- oder eingetragener Lebenspartner Elternzeit für das Kind des Partners zu nehmen. Bei Großeltern oder Verwandten bis zum dritten Grad sind die Voraussetzung sehr streng und es ist deutlich schwierig Elternzeit zu beziehen: Sie müssen das Kind im eigenen Haushalt betreuen, weil die Eltern selbst nicht in der Lage sind und müssen die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils haben.

Die Elternzeit gilt für maximal 3 Jahre pro Kind.

Wann muss der Antrag zur Elternzeit gestellt werden?

Der Antrag zur Elternzeit muss bei Kindern zwischen einem und drei Jahren schriftlich spätestens sieben Wochen vor Antritt gestellt werden. Bei Kindern zwischen vier und acht müssen es mindestens 13 Wochen sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.

Bei der Anmeldung von Elternzeit müssen sich Eltern verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes festlegen, damit die Arbeitgeber die Chance haben, entsprechen zu planen. Soll auch das dritte Lebensjahr Elternzeit genommen werden, muss diese allerdings erst spätestens sieben Wochen vor Ablauf des zweiten Lebensjahres angemeldet werden.

Wie werden Urlaubstage während der Elternzeit behandelt?

Befinden sich Arbeitnehmer in Elternzeit, können Arbeitgeber für jeden Monat, in dem wegen Elternzeit nicht gearbeitet wird, den Urlaubsanspruch um diesen Monat kürzen, der Arbeitnehmer erhält also für diesen Monat keine Urlaubstage. Das gilt nur, wenn der Arbeitnehmer auch nicht Teilzeit arbeitet.

Nehmen Arbeitnehmer also für das gesamte Jahr Elternzeit, erhalten sie keine Urlaubstage. Nehmen sie nur Elternzeit für 6 Monate, haben sie Anspruch auf die Hälfte ihrer Urlaubstage.

Urlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht genommen wird, geht nicht verloren. Er kann auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit übertragen werden.

Was ändert sich, wenn während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird?

Grundsätzlich dürfen Eltern während der Elternzeit weiterhin arbeiten, allerdings maximal 32 Stunden (bzw. 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 31. August 2021 geboren wurden) in der Woche. Waren die Eltern schon vor Antritt der Elternzeit in diesem Rahmen tätig, können sie ihre Arbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen.

Möchten Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit in der Elternzeit reduziert fortsetzen, haben sie ein Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche. Dies gilt nur, wenn sie bereits länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind und der Betrieb in der Regel über 15 Beschäftigte hat.

Wollen Arbeitnehmer diese Teilzeitbeschäftigung von mindestens zwei Monaten anstreben, muss sie sieben Wochen im Voraus schriftlich beantragt werden. Das ändert sich allerdings je nach Alter des Kindes. Ab dem vierten Lebensjahr müssen Teilzeitbeschäftigungen 13 Wochen im Voraus angekündigt werden.

Das Schreiben muss folgende Angaben beinhalten:

  • Beginn
  • Dauer
  • Umfang der Teilzeittätigkeiten
  • gewünschte Verteilung der Arbeitszeit

Dieser Antrag kann nur aufgrund dringlicher betrieblich Gründe abgelehnt werden. Die Rückmeldung muss innerhalb von vier (Kindesalter unter vier) bzw. acht (Kindesaltern über vier) Wochen erfolgen.

Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers können Eltern auch einer Teilzeittätigkeit für einen anderen Arbeitgeber oder selbstständig nachgehen.

Kündigung während der Elternzeit?

Nein, Eltern können während ihrer Elternzeit vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz greife, sobald der Arbeitnehmer die Elternzeit verlangt bzw. acht Wochen vor Antritt der Elternzeit. Dies gilt nur während der Elternzeit. Wird diese aufgeteilt, herrscht kein Kündigungsschutz in der Zeit dazwischen.

Möchten Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit kündigen, muss dies spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit geschehen.

Hat man unrechtmäßig eine Kündigung während der Elternzeit erhalten, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur dann rechtens, wenn der Betrieb still gegelt wird und eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist.

Änderung 2024 rund um die Elternzeit

Zum neuen Jahre gab es Rund um das Thema Elternzeit drei primäre Veränderungen: die Einkommensgrenze, der Anspruch auf Basiselterngeld von Paaren und die Meldepflicht.

Meldepflicht von Elternzeit

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein neues Meldeverfahren bei Elternzeit. Bisher haben Arbeitgeber beim Beginn einer Elternzeit eine Unterbrechungsmeldung an Krankenkassen geschickt. Diese haben Krankenkassen zwar geholfen, den Beginn der Elternzeit zu erkennen, doch fehlten häufig Informationen zum Ende der Elternzeit. Hierfür fehlte bisher eine gesonderte Meldepflicht. Folglich erfuhren Krankenkassen häufig bei der nächsten Entgeltmeldung von den Änderungen.

Mit dem neuen Verfahren können Kassen nun auch prüfen:

  • inwiefern die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse weiter besteht
  • und wie hoch die Beiträge von freiwillig versicherten Mitarbeitern ausfallen.  

Seit dem Beginn des neuen Jahres müssen Arbeitgeber Krankenkassen also melden, ob und wie lange ihre Mitarbeiter in Elternzeit gehen. Bei geringfügiger beschäftigten oder bei privat versicherten Mitarbeitern entfällt die Meldepflicht!

Was passiert bei Kündigung oder einem Wechsel der Krankenkasse?

Wechseln Arbeitnehmer während der Elternzeit die Krankenkasse, muss der Arbeitgeber die neue Kasse über die Elternzeit informieren. Das passiert durch eine Beginn-Meldung. Er muss keine Ende-Meldung an die alte Krankenkasse schicken.

Kündigt der Arbeitnehmer während der Elternzeit, gibt der Arbeitgeber eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsende ab.

Wie gehen Arbeitgeber vor, wenn die Elternzeit schon 2023 begonnen hat?

Das neue Meldeverfahren gilt für die Elternzeiten, die nach dem 01. Januar 2024 begonnen wurden. Für alle anderen herrscht die Übergangsregelung: Es muss keine Beginn-Meldung abgegeben werden. Es ist auch keine Ende-Meldung nötig, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.

Die neue Meldepflicht entsteht also erstmalig bei Elternzeit, die ab dem 01. Januar 2024 begonnen werden.

Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende

Ab dem 01. April 2024 wird die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende gesenkt, unter der Eltern einen Anspruch auf Elterngeld haben.

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, lag zuvor bei 300.000 Euro für Paare und bei 250.000 für Alleinerziehende. Die Grenze wird für Geburten ab dem 01. April 2024 auf 200.000 bzw. 150.000 gesenkt. Nächstes Jahr um diese Zeit (01. April 2025) wird die Grenze noch einmal gesenkt, auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro.

Die gilt für Kinder, die am oder nach dem 01. April 2024 (bzw. 2025)  geboren werden.

Die Höhe des Elterngeldes ist nicht betroffen.

Basiselterngeld für Paare

Bisher konnten Paare das Basiselterngeld ohne Einschränkung gleichzeitig beziehen. Für Geburten ab dem 01. April 2024 ändert sich das allerdings. Elternteile, die zeitgleich Basiselterngeld beziehen wollen, können dies nur noch für einen Monat tun. Eine gemeinsame Betreuung des Neugeborenen durch beide Elternteile im Geburtsmonat bleibt damit weiterhin möglich.

Wollen Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen, muss sich mindestens ein Elternteil für das ElterngeldPlus entschieden. Mit dieser Änderung soll die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zwischen Elternteilen gefördert werden.

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