clockin Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

1. Begriffsbestimmungen:

  • Individueller Empfehlungslink: Ein Link, der im Büro-Center über unseren Partner Cello für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm bereitgestellt wird.
  • Erzielter Umsatz: Der Nettoumsatz, den ein neu geworbener Kunde bei clockin generiert.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige clockin-Nutzer. Mitarbeiter/innen von clockin sowie Partnerunternehmen mit separaten Vergütungsmodellen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt sind Kunden, die offene Forderungen haben und sich im Mahnprozess befinden.

clockin schließt keine Verträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Registrierung für das Empfehlungsprogramm, dass er kein Verbraucher und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

3. Vertragsschluss, Vertragstext, Eingabefehler und Vertragssprache

Zur Teilnahme am Empfehlungsprogramm bestätigt der Teilnehmer seine Teilnahme über den entsprechenden Link im Büro-Center. Damit werden diese Bedingungen akzeptiert. Der Vertragstext wird von clockin nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Teilnehmer danach im Support-Center zugänglich. Nach der Bestätigung erhält der Teilnehmer einen individuellen Empfehlungslink zur Weitergabe an potenzielle Kunden.

Für die Auszahlung von Prämien muss der Teilnehmer seine Zahlungsdetails inkl. Kontaktdaten und Adresse angeben. Seine Eingaben kann der Teilnehmer jederzeit vor dem Absenden überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, kann der Teilnehmer die in seinem Browser vorhandenen Funktionen nutzen, um die Darstellung seiner Eingaben zu vergrößern. Seine Eingaben kann der Teilnehmer mithilfe der im Anmeldeprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels seiner Maus und Tastatur korrigieren.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4. Prämienzahlung

Die Prämien werden über unseren Partner Cello ausgezahlt, der auch die Verantwortung für den Auszahlungsprozess übernimmt. Die Nutzungsbedingungen von Cello sind hier einsehbar: Cello Terms of Service. Die Datenschutzbestimmungen von Cello sind hier einsehbar: Privacy Policy.

Eine Prämiengutschrift ist nur möglich, wenn sowohl der Werbende als auch der Geworbene den individuellen Empfehlungslink nutzen. Nachträgliche Prämienansprüche können nicht berücksichtigt werden. Es ist nicht möglich, sich selbst, die eigene Firma, Mitarbeiter des gleichen Unternehmens oder Verwandte zu werben.

5. Höhe der Prämie

  • Die Prämie beträgt 20 % des erzielten Nettoumsatzes des geworbenen Kunden.
  • Aus technischen Gründen wird die Prämie in Einzelfällen auf den Bruttoumsatz berechnet und ist damit höher als oben genannt. Dies stellt jedoch eine Einzelfallentscheidung dar, aus der sich kein Anspruch für die Zukunft ableiten lässt.
  • Die maximale Prämienhöhe beträgt 1.000 € pro geworbenen Kunden.
  • Die maximale Dauer der Prämienzahlung beträgt 36 Monate.
  • Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten.
  • Für jeden geworbenen Kunden kann die Prämie nur einmal beansprucht werden.

6. Datenschutz

clockin verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und gibt diese, falls erforderlich, an Partnerunternehmen wie Cello zur Abwicklung der Prämien weiter. Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von clockin.

7. Streitbeilegung

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm verpflichten sich beide Seiten, zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Sollte dies scheitern, können die Parteien ein zuständiges Gericht anrufen. Der Gerichtsstand ist Münster.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Empfehlungsprogramm unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Münster.

9. Änderungen der Teilnahmebedingungen und/oder Änderungen und Beendigung des Programms

clockin behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und/oder das Programm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Über Änderungen wird clockin den Teilnehmer spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per Mail oder über das Nutzerkonto) informieren. Änderungen werden in der clockin-Wissensdatenbank veröffentlicht. Der Teilnehmer hat das Recht, Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung zu widersprechen. Wenn nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs behält clockin sich das Recht vor, die Teilnahme am Empfehlungsprogramm zu beenden. 

Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm akzeptiert der Teilnehmer diese Bedingungen.

10. Haftungsbeschränkung

clockin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden.

Eine Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) beschränkt. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung clockin bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren Umstände rechnen musste.

Außerdem haftet clockin für Schäden, deren Ersatz aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgesehen ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Auftraggeberin. Eine weitergehende Haftung von clockin und ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

11. Verfall und Rückforderung von Prämien:

clockin kann Prämien einbehalten oder zurückfordern, wenn:

  • Ein Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt.
  • Ein Missbrauch des Programms vermutet wird. Ein Missbrauch wird insbesondere dann vermutet, wenn der Teilnehmer versucht, Prämien zu erhalten, indem er sich selbst, die eigene Firma, Mitarbeiter des gleichen Unternehmens oder Verwandte wirbt.
  • Aufträge des geworbenen Kunden storniert oder zurückgegeben werden.
  • Der geworbene Kunde ein Paket abschließt und nicht zahlt oder die Zahlung anfechtet
  • Ein geworbener Kunde widerspricht einer Lastschrift, d. h. fordert eine Zahlung zurück.