Der Mai – ein Monat voller Feiertage
Feiertage sind Tage, die im gesellschaftlichen und kulturellen Kontext besondere Bedeutung haben. Sie sind oft mit Familienfeiern und religiösen Festen verbunden. Im Mai 2024 fallen insgesamt drei überregionale und ein regionaler Feiertag.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, diese Tage zu feiern und sich zu erholen. Feiertagszuschläge sind eine Form der Anerkennung für die Bereitschaft der Arbeitnehmer, an diesen Tagen zu arbeiten, anstatt sie mit ihren Familien zu verbringen.
Wer darf an Feiertagen arbeiten?
Grundsätzlich gilt eigentlich, dass an Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht gearbeitet werden darf. Für mehrschichtige Betriebe mit Tag- und Nachtschichten oder Kraft- und Beifahrer kann der Beginn der Feiertagsruhe um 6 bzw. 2 Stunden verschoben werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Und zwar für bestimmte Berufsbranchen. Sie erfüllen eine grundlegende Funktion in der Gesellschaft und haben deshalb ein Sonderrecht, auch an Feiertagen zu arbeiten.
Folgende Branchen dürfen an Feiertagen tätig sein:
- Pflegeperson in Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen
- Not- und Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Gastronomie
- Wasser- und Energieversorgung
- Verkehrsbetriebe
- Nachrichtenagenturen und Presse
- Landwirtschaftsbetriebe
- Betriebs- und Anlagenbewachung
Ist der Feiertagszuschlag Pflicht?
Feiertagszuschläge werden auf den eigentlichen Arbeitslohn addiert. Allerdings ist die Zahlung von Feiertagszuschlägen nicht Pflicht.
Deshalb hat zwar jeder Anspruch auf einen Feiertagszuschlag an gesetzlichen Feiertage, aber nur solange der Arbeitgeber bereit ist, diesen auch zu zahlen. Vom Arbeitgeber ist dann auch abhängig, wie viel und der Feiertagszuschlag überhaupt gezahlt wird.
Warum ist der Feiertagszuschlag trotzdem sinnvoll?
Obwohl Feiertagszuschläge für Arbeitgeber zusätzliche Kosten bedeuten können, bringen sie auch Vorteile mit sich. Durch die angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer an Feiertagen können Arbeitgeber die Motivation und Loyalität ihrer Mitarbeiter stärken. Zufriedene Mitarbeiter sind produktiver und tragen langfristig zum Erfolg des Unternehmens bei.
Was ist beim Feiertagszuschlag zu beachten?
Es besteht (bis auf Zuschläge für Nachtarbeit) kein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Wird der Zuschlag allerdings schriftlich zuvor durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt, muss der Feiertagszuschlag auch gezahlt werden.
Bedenke gerade in der Pflege, dass auch hier im Bereitschaftsdienst kein rechtlicher Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gilt, da diese Zeit als Ruhezeit gilt. Findet er allerdings an einem Feiertag statt und es fallen geleistete Arbeitsstunden an, besteht ein Recht auf den Feiertagszuschlag, wenn er vertraglich festgelegt wurde.
In einigen Fällen wird beim Feiertagszuschlag auch zwischen den Arbeitsmodellen unterschieden. So können Teilzeitkräfte oder Minijobber möglicherweise keinen Anspruch auf einen Zuschlag haben. In den meisten Fällen wird hier allerdings auf Grundlage der Gleichberechtigung dennoch ein Zuschlag zugesprochen.
Werden Feiertagszuschläge versteuert?
Die Versteuerung von Feiertagszuschlägen ist knifflig. Bis zu einer bestimmten Höhe sind sie steuerfrei. Überschreitet der Feiertagszuschlag allerdings diesen Betrag, müssen sie versteuert werden. Es müssen dabei Sozialversicherung und Steuerrecht separat betrachtet werden.
Die Höhe eines steuerfreien Zuschlags ist abhängig von dem Bruttostundenlohn und dem Prozentsatz des Zuschlags. Bis zu 125 % des Grundlohns beim Feiertagszuschlag bleiben steuerfrei.
Für den Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage ab 14 Uhr und dem 1. Mai gibt es zu dem einen weitere Regelung: Hier sind bis zu 150 % des Grundlohns steuerfrei.
Beträgt der Bruttostundenlohn mehr als 50 € ist ein Feiertagszuschlag in jedem Fall zu versteuern.
Allerdings sind Feiertagszuschläge nicht immer beitragsfrei. Wie oben schon erwähnt, stimmen Sozialversicherung und Steuerrecht nicht überein. Wenn der Bruttostundenlohn an einem Feiertag über 25 € liegt, sind Arbeitnehmer zum Teil dazu verpflichtet Beiträge zu zahlen. Der Zuschlagsanteil, der über diesen 25 € an einem Feiertag verdient wird, muss für Sozialversicherungsbeiträge eingerechnet werden.
Was gilt im Rahmen eines Minijobs bei Feiertagszuschlägen zu beachten?
Für Minijobber oder geringfügig Beschäftigte gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung. Minijobber dürfen ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen gegenüber nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie weniger Stunden leisten. Das bedeutet: Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, müssen Minijobber, wie alle anderen Beschäftigten auch, nicht zur Arbeit gehen und haben, falls an einem Feiertag gearbeitet werden darf, denselben Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, wenn dieser vertraglich festgelegt ist.
Nun ist die Frage, ob der Feiertagszuschlag Auswirkung auf die Minijob-Grenze von 538 € (Stand 2024) des geringfügig Beschäftigten hat. Wie bereits zuvor erwähnt, sind die Feiertagszuschläge grundsätzlich bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Das gilt auch im Rahmen des Minijobs. Wenn aufgrund des Zuschlags der Grenzwert von 538 € überschritten wird, hat dies keinen Einfluss auf den Beschäftigungsstatus. Als Minijobber kannst du dir also mithilfe von Feiertagszuschlägen (und übrigens auch Sonn- und Nachtzuschlägen) noch etwas dazuverdienen.
Wie kriege ich all das stressfrei und gesetzeskonform unter einen Hut?
Das klingt für dich nach sehr viel Stress und Papierkram? Wenn du das alles händisch mit Exceltabellen ausrechnen möchtest, stimmen wir dir da zu. Es gibt aber deutlich leichter Prozesse, die dir einen Großteil deiner Arbeit abnehmen.
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clockin hilft dir aber nicht nur bei Feiertagszuschlägen gesetzeskonform zu bleiben. Mit der Arbeitszeiterfassungspflicht und dem kommenden Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung dokumentierst du mit der clockin App die gearbeiteten Stunden auch auf dieser Ebene dem Recht entsprechend.