Steuerfreie Zuschläge statt steuerfreie Überstunden
In den Sondierungsgesprächen um steuerfreie Überstunden ging es vor allem darum, Arbeitnehmer zu entlasten. Seit Beginn 2025 sind Beitragskosten für Versicherungen deutlich gestiegen. Das bedeutet für den Verbraucher: weniger Nettolohn. Als Ausgleich sollen nun Überstunden anders versteuert werden.
Tatsächlich geht es hier aber nicht um den vollen Stundenlohn, sondern um steuerfreie Zuschläge, wie wir das auch schon von Feiertags- und Nachtzuschlägen kennen. Arbeitnehmer können also beispielsweise auf geleistete Überstunden einen Zuschlag von 50 % geben. Das bedeutet in einem Beispiel:
Dieses neue Gesetz soll zukünftig sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern neue Vorteile bieten. Vor allem Arbeitnehmer profitieren von einem höheren Nettoeinkommen. Arbeitgeber können einen besseren Anreiz für Mehrarbeit bieten und damit die Motivation der Mitarbeiter steigern. Doch müssen auch Kosten und Nutzen abgewogen werden. Denn, wenn Mitarbeiter mehr Überstunden leisten, steigen damit die Personalkosten für den Arbeitgeber.
Mehrarbeit attraktiver machen – für Vollzeitkräfte
Arbeitnehmer können nicht unendlich viele Überstunden leisten. Stattdessen müssen die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Das bedeutet Mitarbeiter dürfen:
- täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten.
- wöchentlich nicht mehr als 48 Stunden arbeiten.
Grundsätzlich dürfen diese Höchstarbeitszeiten zwar überschritten werden, nämlich um 2 Stunden täglich. Das Gesetz schreibt aber vor, dass alles, was über 8 Stunden täglicher Arbeitszeit hinausgeht, innerhalb von 6 Monaten mit Freizeit wieder ausgeglichen werden muss. Der Arbeitgeber kann diese Arbeitszeit also nicht einfach entlohnen, sondern muss dem Arbeitnehmer ermöglichen, die Stunden abzufeiern. Leistet ein Mitarbeiter also schon 48 Stunden in der Woche, hat er keinen Anspruch auf den steuerfreien Zuschlag.
Allerdings wurde in der Vergangenheit schon darüber gesprochen, diese Höchstarbeitszeit infolge der Verhandlungen zu erhöhen, um mehr Überstunden zu ermöglichen. Zuschläge auf Überstunden könnten außerdem auch dennoch auf das Nettogehalt gezahlt werden, selbst wenn die Überstunden selbst nicht ausgezahlt werden.
Steuerfreie Überstunden - ein Gesetz für Männer?
Schon von Beginn an wird darüber diskutiert, wie es dann mit Teilzeitkräften aussieht. Denn diese kommen nicht so schnell an die gesetzliche Höchstarbeitszeit heran. Das vorgeschlagene Gesetz würde es also attraktiver für Arbeitnehmer machen, vertraglich in Teilzeit zu arbeiten und über unversteuerte Überstundenzuschläge das Nettogehalt zu erhöhen.
Um das zu verhindern, soll das Gesetz nur Mehrarbeit betreffen, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.
Der Streitpunkt ist jetzt allerdings, dass von der Regelung mehrheitlich Männer profitieren. Frauen arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als Männer. Laut dem Statistischen Bundesamt arbeiten derzeit 50 Prozent der Frauen in Teilzeit, bei den Männern sind es nur 13 Prozent. 50 Prozent der arbeitenden Frauen hätten also gar keinen Anspruch auf die steuerfreien Überstunden.
Auszahlung von Überstunden mit Zustimmung des Arbeitgebers
Zu der Diskussion kommt noch ein weiterer Faktor hinzu: Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf die Auszahlung ihrer Überstunden, wenn
- die Überstunden im Rahmen der Höchstarbeitszeiten geleistet werden,
- der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat,
- und in Betriebsverordnungen, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen nicht festgeschrieben ist, dass sie mit Freizeit ausgeglichen werden.
Das heißt also, der Arbeitgeber hat einen gewissen Entscheidungsfreiraum. Zuschläge sind zudem nicht verpflichtend. In einigen Tarifverträgen steht eine Pflicht zu Überstundenzuschlägen bereits festgeschrieben, gesetzlich gibt es aber keine Vorgaben. Sollte das sich mit den neuen Steuerregelungen der Überstunden nicht ändern, sinkt die Wahrscheinlich ebenfalls, dass Mitarbeiter steuerfreie Überstundenzuschläge erhalten.
Wann kommen die steuerfreien Überstunden?
Im März 2025 wurde das Sondierungsgespräch zwischen CDU, CSU und SPD abgeschlossen. Es konnte sich auf die Umsetzung der steuerfreien Überstunden geeinigt werden. Das ist allerdings erst der Anfang.
Die Umsetzung oder das Inkrafttreten von Maßnahmen, die in Sondierungsgesprächen beschlossen wurden, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung: Ein Gesetz kann natürlich erst dann verabschiedet werden, wenn eine Regierung existiert. Das Bilden dieser Regierung kann einige Wochen, aber auch Monate dauern. Aktuell streben die Parteien eine Regierungsbildung bis Ostern an.
- Gesetzgebungsverfahren: Maßnahmen, die Gesetze erfordern, müssen erst durch den Bundestag und ggf. durch den Bundesrat. Je nach Komplexität kann das ebenfalls Wochen bis Monate dauern.
- Sofortmaßnahmen: In einigen wenigen Fällen können Verordnungen allerdings auch schneller entschieden werden. Ob das hier greift, ist aber unklar.
Vor Ostern wird also kein Gesetz in Kraft treten. Und auch danach kann es noch einige Monate dauern, bis sich das Thema in der Bundesregierung zugewandt wird. Ob es 2025 schon ein Gesetz zu den steuerfreien Überstunden geben wird und ab wann es dann in Kraft tritt, ist also fraglich.
Fazit: Überstunden steuerfrei machen – Vorteil oder leeres Versprechen?
Arbeitnehmer zu entlasten, indem sie weniger Steuern zahlen müssen, ist immer ein guter Anreiz. Gerade, wenn es darum geht, die Stunden zu belohnen, die Mitarbeiter außerhalb ihrer vertraglichen Arbeitszeiten leisten. Dennoch bleiben viele Fragen offen: Inwieweit profitieren die Arbeitnehmer wirklich von steuerfreien Zuschlägen? Gerade, wenn diese nicht tarifvertraglich verpflichtet sind, erreicht das neue Gesetz möglicherweise nur bis zu 50 % der Arbeitnehmer.
In jedem Fall: Überstunden sollten immer sauber erfasst werden - Sonst ist Streit vorprogrammiert. Das geht automatisiert mit digitaler Zeiterfassung. Die clockin App ermöglicht eine saubere Erfassung der Arbeitszeiten und dank der individuellen Arbeitsplänen werden Überstunden automatisch dokumentiert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die erfassten Zeiten jederzeit im Arbeitszeitkonto einsehen. So gehören Diskussionen über Überstunden der Vergangenheit an.
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