Freizeitausgleich - Wann hast du Anspruch und wie funktioniert er?

Karla Terhaar
11.3.25
March 11, 2025
Human Resources

Freizeitausgleich ermöglicht es Arbeitnehmern, geleistete Überstunden oder Mehrarbeit in Freizeit umzuwandeln, anstatt sie finanziell vergüten zu lassen. Doch wann besteht ein rechtlicher Anspruch? Und welche Regeln gelten? Wir erklären dir alles Wichtige zum Thema.

Eine Frau mit Dreadlocks und gelbem Strickpullover arbeitet spätabends konzentriert an einem Laptop in einem dimm beleuchteten Büro. Eine Schreibtischlampe wirft warmes Licht auf ihren Arbeitsplatz. Im Hintergrund sind zwei Monitore mit Programmiercode zu sehen.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wann muss der Freizeitausgleich gewährt werden?
Hat man Anspruch auf Freizeitausgleich bei Überstunden?
Sind freiwillige Überstunden erlaubt?

Inhalt

Was bedeutet Freizeitausgleich? 

Freizeitausgleich bezeichnet den Ausgleich geleisteter Überstunden. Im Grunde können Überstunden auf zwei Arten ausgeglichen werden:

  • durch Entgeltzahlung, heißt der Arbeitgeber zahlt die gearbeiteten Stunden zusätzlich zum vereinbarten Gehalt aus. 
  • durch Freizeitausgleich, heißt Arbeitgeber stellen Mitarbeiter frei, um die zusätzlich geleisteten Stunden wieder auszugleichen. 

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt eine wöchentliche Höchstarbeitszeiten von durchschnittlich 48 Stunden im Verlauf von 6 Monaten. Es darf in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Doch diese Überstunden müssen innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden - durch Freizeitausgleich. 

Überschreitet ein Mitarbeiter also die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, müssen die Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden. Anders sieht es bei Teilzeitkräften oder Mitarbeitern aus, die wöchentlich nicht auf 48 Stunden kommen. Hier haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Stunden einfach auszuzahlen. 

Grundsätzlich ist das Ziel des Freizeitausgleichs, das Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters auf die vertraglich ausgehandelte maximale Arbeitszeit auszugleichen. 

Die Erfassung von Überstunden wird in vielen Firmen noch als ein herausfordernes Thema angesehen. Zwar ist die Erfassung schon seit Jahren gesetzlich verpflichtet. Aber ob das per Post-it oder Exceltabelle passiert, ist nicht weiter festgelegt. Das Ergebnis: fehlende Transparenz und Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

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Anspruch auf Freizeitausgleich: Wann steht er dir zu? 

Gesetzliche Grundlage 

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Freizeitausgleich. Er muss entweder im Arbeitsvertrag, in der Betriebsverordnung oder in einem Tarifvertrag geregelt sein. Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ist beispielsweise festgelegt, dass Überstunden vorrangig durch Freizeit auszugleichen sind. 

Freiwillige vs. angeordnete Überstunden 

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen freiwilligen und angeordneten Überstunden: 

  • Angeordnete Überstunden: Es besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung. 
  • Freiwillige Überstunden: Hier entscheidet der Arbeitgeber, ob sie vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. 

Wie funktioniert Freizeitausgleich in der Praxis? 

Wer entscheidet über den Freizeitausgleich? 

Grundsätzlich liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber, ob und wann der Freizeitausgleich gewährt wird. Falls vertraglich geregelt, muss der Arbeitgeber den Freizeitausgleich innerhalb eines bestimmten Zeitraums ermöglichen. Beispielsweise sieht der TVöD eine Frist von sechs Monaten vor, innerhalb derer Überstunden ausgeglichen werden sollten. In anderen Branchen oder Unternehmen können kürzere oder längere Zeiträume gelten, die im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. 

Wann muss der Freizeitausgleich gewährt werden? 

In vielen Unternehmen erfolgt der Freizeitausgleich innerhalb weniger Wochen oder Monaten. Im TVöD ist beispielsweise der gesetzliche Rahmen von sechs Monaten übernommen worden. Ohne klare Fristen und falls mit den Überstunden nicht die gesetzliche Höchstgrenze von 48 Stunden überschritten worden ist, besteht die Gefahr, dass Überstunden verfallen. Dies passiert nach 3 Jahren. 

Dokumentation von Überstunden 

Damit ein Anspruch auf Freizeitausgleich geltend gemacht werden kann, müssen Überstunden dokumentiert werden. Ob das per Zettel und Stift oder durch ein Zeiterfassungssystem geschieht, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss den Überstunden allerdings zugestimmt haben und die Dokumentation den unternehmensinternen Regelungen entsprechen. 

Sonderfälle und häufige Fragen 

Krank im Freizeitausgleich - was gilt? 

Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank werden, können sie eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen und erhalten die verpassten Urlaubstage zurück. Gilt das auch bei Freizeitausgleich? 

Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält beispielsweise einen freien Nachmittag, um seine Überstunden “abzufeiern”. Wird er an diesem Tag krank und kann nicht zur Arbeit erscheinen, kann der Freizeitausgleich nicht wie im Falle eines Urlaubs zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Überstunden verfallen und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch mehr auf Freizeitausgleich. 

Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit - gibt es einen Anspruch? 

Für Sonntagsarbeit bestehen besondere gesetzliche Regelungen: Arbeitnehmer, die an einem Sonntag arbeiten, haben in der Regel Anspruch auf einen freien Ausgleichstag innerhalb von zwei Wochen

Hierfür gelten dieselben Regelungen wie für den Freizeitausgleich von Überstunden. Mehr zur Sonn- und Feiertagsarbeit erfährst du hier. 

Fazit: Das musst du über den Freizeitausgleich wissen: 

  1. Freizeitausgleich ersetzt Überstundenvergütung und ist oft vertraglich oder tariflich geregelt. 
  2. Arbeitnehmer entscheiden darüber, ob und wann Überstunden ausgeglichen werden. 
  3. Bei freiwilligen Überstunden besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich. 
  4. Dokumentation ist essentiell, um den Anspruch nachzuweisen. 
  5. Bei Krankheit verfällt der Anspruch auf Freizeitausgleich.