Wie komme ich an die staatliche Finanzspritze für mein Unternehmen?
Vergangenen Monat waren etwa 7,3 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Das ist fünfmal so viel wie zum Höhepunkt der Finanzkrise im Jahr 2009. Es gibt wohl keinen Wirtschaftszweig, der die
Auswirkungen der Pandemie nicht zu spüren bekommt und dem die Kurzarbeit erspart bleibt. Doch obwohl der Begriff Kurzarbeit oft einen negativen Beigeschmack hat, eine schlechte Auftragslage
und auch Gehaltseinbußen bedeutet, darf man eines nicht vergessen: Während der Covid-19-Pandemie sichert die Kurzarbeit Arbeitsverhältnisse, beugt Insolvenzen vor und wird somit zum wohl wichtigsten Instrument im Jahr 2020. Aber wie verläuft das Prozedere auf dem Weg zur staatlichen Finanzspritze eigentlich? Diese komplette Anleitung bringt den Weg zum Kurzarbeitergeld für euch auf den Punkt.
Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld?
Wenn bei einem Unternehmen ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses vorliegt, betriebliche Voraussetzungen (mind. eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt) und persönliche Voraussetzungen (nur wenn AN nicht gekündigt oder das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendet wird/wurde) erfüllt sind, kann eine Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
So reagiert die Bundesregierung:
Aufgrund der Pandemie hat die Bundesregierung besondere Regeln für die Antragstellung auf Kurzarbeitergeld ins Leben gerufen, welche bis voraussichtlich Ende des Jahres 2020 gelten. So besteht ein Anspruch, wenn mindestens 10 %, zuvor 33 %, der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von je mehr als 10 % des Bruttoentgelts betroffen sind (Inklusive Geringverdiener, die jedoch keinen Anspruch auf KUG haben). Während der Krise haben neben den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zudem auch Leiharbeiter einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die vom Arbeitgeber allein getragenen Sozialversicherungsbeiträge werden nun je nach Fall vollständig oder teilweise vom Staat übernommen.
Antragstellung - Schritt für Schritt
Übergreifend lässt sich der Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit auf drei Formulare reduzieren. Die Formulare KUG 101, KUG 107 und KUG 108 stellen die Hürden auf dem Weg
zum Kurzarbeitergeld. Die nötigen Dokumente findest du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Während die Anzeige auf Kurzarbeitergeld, das KUG 101, recht schnell von der Liste gestrichen werden kann, erweist sich der Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld, das KUG 107, welcher nur mit der Abrechnungsliste 108 einhergeht, als regelrechter Zeitfresser. Die Anzeige 101 muss zunächst von der Agentur für Arbeit bewilligt werden, bevor der Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt werden kann.
Saubere Stundennachweise erforderlich!
Wenn die Anzeige bewilligt wurde, geht es anschließend richtig ins Detail. Die Formulare 107 und 108 setzen ordentlich geführte Stundenzettel, vorzugsweise direkt griffbereit, in digitaler Form voraus. Diese helfen dir oder deinem Steuerberater erheblich weiter. Denn in die Abrechnungsliste 108 müssen die Soll- und Ist-Entgelte, also die regulären Gehälter vor, und die neuen Gehälter während der Kurzarbeit, plus die Krankengeldstunden exakt eingetragen werden. Je nach Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb bedeutet das einen großen zeitlichen Aufwand und birgt eine hohe Fehleranfälligkeit. Genau erfasste Arbeitszeitnachweise sind somit das A und O um das Formular 108 schnell und fehlerfrei ausfüllen zu können.
Mit der clockin-App Stundennachweise einfach automatisch erstellen lassen
clockin leistet die optimale Unterstützung beim Ausfüllen der Abrechnungsliste und erspart den Ärger mit dem Arbeitsamt. Das digitale System zur Zeiterfassung, Dokumentation und Mitarbeiterverwaltung ist direkt verständlich und einfach zu bedienen. Jegliche Abwesenheit der Mitarbeiter wird von clockin erfasst und auch Dokumente wie beispielsweise ein ärztliches Attest können hinterlegt werden. Zudem können Stundenzettel der Mitarbeiter bequem als Excel-Liste ausgegeben und an die Buchhaltung oder den Steuerberater übermittelt werden.