Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Unternehmen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Ziel ist es, Kündigungen zu vermeiden und die Beschäftigten im Unternehmen zu halten. Für die ausfallenden Arbeitsstunden erhalten Arbeitnehmer ein teilweises Entgelt in Form von Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Ob dabei die Kurzarbeit durch eine Reduzierung der Wochenarbeitstage oder täglichen Arbeitszeit stattfindet, kann individuell entschieden werden.
Wie komme ich an die staatliche Finanzspritze für mein Unternehmen?
Vergangenen Monat waren etwa 7,3 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Das ist fünfmal so viel wie zum Höhepunkt der Finanzkrise im Jahr 2009. Es gibt wohl keinen Wirtschaftszweig, der die
Auswirkungen der Pandemie nicht zu spüren bekommt und dem die Kurzarbeit erspart bleibt. Doch obwohl der Begriff Kurzarbeit oft einen negativen Beigeschmack hat, eine schlechte Auftragslage
und auch Gehaltseinbußen bedeutet, darf man eines nicht vergessen: Während der Covid-19-Pandemie sichert die Kurzarbeit Arbeitsverhältnisse, beugt Insolvenzen vor und wird somit zum wohl wichtigsten Instrument im Jahr 2020. Aber wie verläuft das Prozedere auf dem Weg zur staatlichen Finanzspritze eigentlich? Diese komplette Anleitung bringt den Weg zum Kurzarbeitergeld für euch auf den Punkt
Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld?
Um Kurzarbeit einführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erheblicher Arbeitsausfall: Dieser kann aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses entstehen..
- Mindestanteil betroffener Mitarbeiter: Mindestens ein Drittel der Belegschaft muss von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein.
- Betriebliche Voraussetzungen: Es muss mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
- Persönliche Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer darf nicht gekündigt sein oder das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet haben.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Für dich interessant: Kurzarbeit - Saubere Stundenzettel vermeiden Ärger mit dem Arbeitsamt.
So reagiert die Bundesregierung:
Aufgrund der Pandemie hat die Bundesregierung besondere Regeln für die Antragstellung auf Kurzarbeitergeld ins Leben gerufen, welche bis voraussichtlich Ende des Jahres 2020 gelten. So besteht ein Anspruch, wenn mindestens 10 %, zuvor 33 %, der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von je mehr als 10 % des Bruttoentgelts betroffen sind (Inklusive Geringverdiener, die jedoch keinen Anspruch auf KUG haben). Während der Krise haben neben den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zudem auch Leiharbeiter einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die vom Arbeitgeber allein getragenen Sozialversicherungsbeiträge werden nun je nach Fall vollständig oder teilweise vom Staat übernommen.

Antragstellung - Schritt für Schritt
Der Prozess zur Beantragung von Kurzarbeitergeld umfasst folgende Schritte.
- Anzeige des Arbeitsausfalls: Das Unternehmen stellt bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Anzeige über den Arbeitsausfall (Formular KUG 101)..
- Prüfung durch die Agentur für Arbeit: Die Behörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Bewilligung.
- Monatliche Abrechnung: Nach Genehmigung reicht der Arbeitgeber monatlich den Leistungsantrag (Formular KUG 107) ein, um die Erstattung des Kurzarbeitergeldes zu erhalten.
Detaillierte Informationen und die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Kurzarbeit und Steuererklärung: Was du wissen solltest
Auch wenn das Kurzarbeitergeld grundsätzlich steuerfrei ist, unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz für dein übriges Einkommen – was bei der Steuererklärung zu Nachzahlungen führen kann. Wer im betreffenden Jahr Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist in der Regel verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es lohnt sich also, Belege sorgfältig aufzubewahren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Urlaub und Kurzarbeit: Was gilt?
Die Kurzarbeit hat nicht unbedingt einen Einfluss auf deinen Urlaubsanspruch. Dein Urlaubsanspruch bleibt auch in Kurzarbeit gleich, außer im Fall einer vollständigen Kurzarbeit (Nullstunden). In diesem Fall wird der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt. In dieser Zeit besteht keine Arbeitspflicht und entsprechend auch kein Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das gilt allerdings nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht anders festgelegt ist.
Der Urlaubsanspruch muss im Fall der Kurzarbeit auf jeden Fall individuell behandelt werden.
Nebenjob bei Kurzarbeit erlaubt?
Wer vor dem Übergang in die Kurzarbeit bereits einen Nebenjob hatte, kann diesen ohne Probleme fortsetzen, ohne, dass es Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld hat. Wer allerdings während der Kurzarbeit einen Nebenjob anfangen möchte, sollte bedenken, dass sich damit das tatsächlich erzielte Entgelt erhöht. In dem Fall wird das Kurarbeitergeld tendenziell gekürzt.
Was passiert mit Überstunden in der Kurzarbeit?
Vor der Einführung der Kurzarbeit müssen Überstunden grundsätzlich abgebaut werden. Sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch Überstunden dokumentiert und nicht abgebaut, kann das dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Kündigung während der Kurzarbeit - ist das möglich?
Einen extra Kündigungsschutz haben Arbeitnehmer in Kurzarbeit nicht. Kurzarbeiter können also sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt werden - sowohl aus personen- und verhaltensbedingten Gründen als auch betrieblichen.
Mehr zum Kündigungsschutz erfährst du hier.
Saubere Stundennachweise erforderlich!
Wenn die Anzeige bewilligt wurde, geht es anschließend richtig ins Detail. Die Formulare 107 und 108 setzen ordentlich geführte Stundenzettel, vorzugsweise direkt griffbereit, in digitaler Form voraus. Diese helfen dir oder deinem Steuerberater erheblich weiter. Denn in die Abrechnungsliste 108 müssen die Soll- und Ist-Entgelte, also die regulären Gehälter vor, und die neuen Gehälter während der Kurzarbeit, plus die Krankengeldstunden exakt eingetragen werden. Je nach Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb bedeutet das einen großen zeitlichen Aufwand und birgt eine hohe Fehleranfälligkeit. Genau erfasste Arbeitszeitnachweise sind somit das A und O um das Formular 108 schnell und fehlerfrei ausfüllen zu können.
Mit der clockin-App Stundennachweise einfach automatisch erstellen lassen
clockin leistet die optimale Unterstützung beim Ausfüllen der Abrechnungsliste und erspart den Ärger mit dem Arbeitsamt. Das digitale System zur Zeiterfassung, Dokumentation und Mitarbeiterverwaltung ist direkt verständlich und einfach zu bedienen. Jegliche Abwesenheit der Mitarbeiter wird von clockin erfasst und auch Dokumente wie beispielsweise ein ärztliches Attest können hinterlegt werden. Zudem können Stundenzettel der Mitarbeiter bequem als Excel-Liste ausgegeben und an die Buchhaltung oder den Steuerberater übermittelt werden.
