Was ist Kurzarbeit?
Aufgrund des Corona-Virus’ und der dadurch bedingten schlechten Wirtschaftslage sind viele Unternehmen in Schieflage geraten. Produktionsausfälle, ausbleibende Aufträge und verschärfte Sicherheitsvorkehrungen haben zur Folge, dass viele Betriebe nicht mehr in der Lage sind, Ihre Mitarbeiter in vollem Umfang zu beschäftigen und zu entlohnen.
Um Unternehmen in diesen Krisenzeiten zu unterstützen, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit gelockert. Damit dem Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nachträglich erstattet wird, muss ein Leistungsantrag mit einer genauen Arbeitszeiterfassung der Beschäftigten beim Arbeitsamt eingereicht werden. Immer wieder kommt es hierbei zu Konflikten mit den Behörden, wenn die Leistungen nicht ordnungsgemäß erfasst wurden. Anwendungen wie clockin schaffen hier einfach Abhilfe.
Wie sieht die neue Regelung aus?
Die Regierung hat bis zum Jahresende geltende Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen, um Unternehmen in der aktuell schwierigen Zeit zu unterstützen und Kündigen zu vermeiden. Normalerweise wird das Kurzarbeitergeld erst gezahlt, sofern mindestens ⅔ der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Momentan besteht ein Anspruch auf Zahlung jedoch bereits dann, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen unvermeidbaren und vorübergehenden Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent innerhalb eines Monats haben.
Die Agentur für Arbeit entlastet den Arbeitgeber bei den Personalkosten, indem sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 60 Prozent (bzw. 67 Prozent, sofern diese ein Kind haben) des entgangenen Arbeitslohns zahlt und zudem in vollem Umfang für die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge aufkommt.
Sauber dokumentierte Arbeitszeiten sparen viel Ärger...
Zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes erstattet der Arbeitgeber bei der örtlichen Agentur für Arbeit Anzeige über Dauer und Umfang des Arbeitsausfalls. Nachträglich am Ende eines Monats wird dann mittels eines Leistungsantrages die Erstattung des angefallenen Kurzarbeitergeldes beantragt. Hierbei erforderlich sind sauber erfasste Arbeitszeitnachweise, aus denen die genau geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersichtlich werden. Die tatsächliche Arbeitszeit, aber auch Urlaubszeiten oder sonstige Fehlzeiten müssen detailliert aufgeführt werden. Und genau das stellt viele Unternehmen, in denen eine minutengenaue Arbeitszeiterfassung normalerweise nicht üblich ist, vor Probleme.
Häufig greifen diese dann auf Excel-Listen zurück, die fehleranfällig und oft ungenau und unübersichtlich sind. Ärger mit dem Arbeitsamt wegen nicht genauer Dokumentation und mangelnder Übersichtlichkeit sind hier häufig vorprogrammiert und erschweren die zeitnahe Erstattung des Geldes.
So erstellen Sie Stundenzettel ganz einfach automatisch
clockin hilft Ihnen hierbei weiter: Mittels unserer mobilen Arbeitszeiterfassung können Ihre Mitarbeiter schnell, einfach und minutengenau ihre geleisteten Stunden erfassen. Sei es im Home-Office oder vor Ort im Betrieb: clockin kann mit jedem handelsüblichen Smartphone oder Tablet genutzt werden, erfordert keine zeitraubende Einrichtung und ist kinderleicht zu bedienen. Automatisch werden exakte und übersichtliche Stundenlisten Ihrer Mitarbeiter erstellt, die Sie dann bei der örtlichen Agentur für Arbeit einreichen können.
Mit clockin sparen Sie somit nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch Ärger mit dem Arbeitsamt. Starten Sie noch heute mit clockin, damit Sie auch in diesen turbulenten Zeiten einen klaren Kopf bewahren können!
Vorteile:
- Sekundengenaue Arbeitszeiterfassung (Mobil u. Stationär)
- Automatische Erstellung von Stundenzettel (inkl. Excel-Export)
- Direkt verständlich