Reisekosten 2025: Gibt es eine neue Verpflegungspauschale?

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Karla Terhaar
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26.11.24
March 20, 2025
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Human Resources

In diesem Artikel bringen wir dich auf den neusten Stand und klÀren alles rund um das Thema Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und Verpflegungspauschale.

auf Holzschreibtisch steht Laptop mit Weltkarte, Weltkugel, Sonnenhut, Handy, Unterlagen, Geldscheine, Sonnenbrille, Person mit RĂŒcken zur Kamera tippt auf einen Taschenrechner

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wer bestimmt die Pauschalen fĂŒr den Verpflegungsmehraufwand?

Die Pauschalen fĂŒr den Verpflegungsmehraufwand werden vom Gesetzgeber festgelegt, nicht vom Arbeitgeber.

Wer zahlt den Verpflegungsmehraufwand?

Den Verpflegungsmehraufwand zahlt grundsÀtzlich der Arbeitgeber. Er ist aber nicht verpflichtet dazu. Tut er dies nicht, können Arbeitnehmer Ausgaben wÀhrend GeschÀftsreisen steuerlich absetzen.

Inhalt

Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

GrundsĂ€tzlich wird von dem Begriff “Verpflegungsmehraufwand” gesprochen, wenn sich Arbeitnehmer aus beruflichen GrĂŒnden von ihrem Arbeitsplatz, der sogenannten ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte entfernen. Tun sie dies, zahlen sie meist mehr fĂŒr ihr leibliches Wohl, denn Mahlzeiten, die meist zu Hause eingenommen werden und dadurch kostengĂŒnstiger sind, mĂŒssen in diesem Zeitraum auswĂ€rts eingenommen werden. Dieser finanzielle Mehraufwand wird durch die sogenannte Verpflegungspauschale steuerlich vergĂŒnstigt.

Wie weist man den Verpflegungsaufwand nach?

Die Ausgaben mĂŒssen, im Gegensatz zu Reisekosten und Hotelkosten, nicht nachgewiesen werden. Es reicht das Datum und die Uhrzeit der Abreise, der Reisezweck und Datum und Uhrzeit der RĂŒckkehr, um einen Anspruch auf die Verpflegungspauschale zu haben.  

Was ist die Verpflegungspauschale?

Unter der Verpflegungspauschale versteht man also einen gesetzlich festgelegten Betrag, den Arbeitnehmer durch Werbungskosten steuerlich absetzen. Alternativ können sie auch durch den Arbeitgeber als Reisekostenabrechnung zurĂŒckgefordert werden. Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, fĂŒr diese Kosten aufzukommen.

Wer hat Anspruch auf den Verpflegungsaufwand?

VerlĂ€sst der Arbeitnehmer fĂŒr mehr als acht Stunden seine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte, kann der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale geltend machen. Die ĂŒblichen GrĂŒnde dafĂŒr sind:

  • Kunden- oder Lieferantenbesuche
  • Fahrten zu anderen Firmenstandorten
  • Weiterbildungen, Tagungen oder Messen

Was kann geltend gemacht werden?

Es gilt, dass alle vollwertigen Mahlzeiten durch die Verpflegungspauschale ausgeglichen werden oder steuerlich abgesetzt werden können, das heißt FrĂŒhstĂŒck, Mittag- und Abendessen. Weitere Auslagen sind ausgeschlossen, wie das Feierabendbier oder Ă€hnliches.

Sind allerdings Mahlzeiten im Hotelpreis schon mit inbegriffen oder werden Arbeitnehmer beispielsweise zum geschĂ€ftlichen Abendessen eingeladen, wird der entsprechende Betrag des Verpflegungsmehraufwands gekĂŒrzt.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2025?

Der Verpflegungsmehraufwand ist abhĂ€ngig vom Reiseland, denn die Ausgaben variieren stark von Land zu Land. Deshalb gelten unterschiedliche Regeln fĂŒr die Verpflegungspauschale.

Es wird allerdings in allen FĂ€llen unterschieden zwischen 8- und 24-stĂŒndige Reise, Ab- und Anreisetagen und alles darĂŒber hinaus.

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Grafik zu Verpflegungspauschale in Deutschland, im nÀchsten Absatz erklÀrt

Die Verpflegungspauschale in Deutschland

Es gilt auch in 2025 derselbe Satz wie die Jahre zuvor:

  • FĂŒr Reisen zwischen 8 und 24 Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtĂ€gigen Reisen dĂŒrfen 14 Euro berechnet werden.
  • Ab einem 24-stĂŒndigen Aufenthalt können 28 Euro angesetzt werden.
  • Diese SĂ€tze sind steuerfrei!
  • Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungskosten, die durch firmeneigenen Reisekostenrichtlinien festgelegt sind, fallen Steuern an.
  • Ist bei der HotelĂŒbernachtung z.B. ein FrĂŒhstĂŒck mit inbegriffen, das der Arbeitgeber bezahlt, oder wird der GeschĂ€ftspartner zum Abendessen eingeladen, muss der entsprechende Tagessatz gekĂŒrzt werden:
    • FrĂŒhstĂŒck 20%
    • Mittag- oder Abendessen: 40%

Die Verpflegungspauschale im Ausland

Im Ausland ist der Verpflegungsmehraufwand stark vom Reiseland abhÀngig. ZusÀtzlich sollte auch genauer auf den Standort geschaut werden, denn er kann auch nach Standort innerhalb des Landes variieren. So gelten in Metropolen meist höhere BeitrÀge als auf dem Land.

Die genauen SĂ€tze fĂŒr die jeweiligen LĂ€nder können hier abgerufen werden.

Bei der Ein-, Aus- oder Weiterreise wird das Spiel allerdings noch etwas komplizierter als im Inland:

  • Reisen Mitarbeiter nur fĂŒr lediglich einen Tag ins Ausland, kann die Pauschale fĂŒr den letzten Ort berechnet werden, an dem er sich lĂ€nger aufgehalten hat. Diese Reglung greift auch bei An- und Abreisetage.
  • Sind An- oder Abreise nicht mit einem Arbeitsauftrag verbunden, sondern nur Reisezeit, wird die Pauschale des Ortes berechnet, der vor Mitternacht erreicht wird.
  • Ist der Aufenthalt im Reiseland allerdings lĂ€nger als 24 Stunden, gilt der Verpflegungsmehraufwand fĂŒr den Ort, der vor Mitternacht erreicht wird.

Beispiele

Um beide FĂ€lle etwas besser zu veranschaulichen, folgen sowohl fĂŒr das Ausland als auch fĂŒr das Inland je ein Beispiel zum jeweiligen Verpflegungsmehraufwand:

Von MĂŒnchen nach Berlin

Hier dann simpler TextThomas muss geschĂ€ftlich fĂŒr einen Kundentermin fĂŒr ein paar Tage nach Berlin fahren. Er wird in Berlin vier Tage verbringen und in einem Hotel ĂŒbernachten. Er checkt in Berlin am Nachmittag ein, wird am dritten Tag zu einem GeschĂ€ftsessen eingeladen und erhĂ€lt das FrĂŒhstĂŒck im Preis des Hotels inklusive. Am letzten Tag reist er schon vor dem Mittagessen wieder ab und kommt zum Nachmittag wieder in MĂŒnchen an.

Sein Arbeitgeber lÀsst deshalb folgenden Verpflegungsmehraufwand:

  • Tag 1: Anreisetag unter 24 Stunden → 14 Euro
  • Tag 2. 24 Stunden Aufenthalt, FrĂŒhstĂŒck im Hotel → 28 Euro abzĂŒglich 20 % (FrĂŒhstĂŒck) = 22,4 Euro
  • Tag 3: 24 Stunden Aufenthalt, FrĂŒhstĂŒck im Hotel, GeschĂ€ftsessen → 28 Euro abzĂŒglich 20 % (FrĂŒhstĂŒck) und 40 % (Abendessen) = 11,2 Euro
  • Tag 4: Abreisetag unter 24 Stunden, FrĂŒhstĂŒck im Hotel → 14 Euro abzĂŒglich 20 % (FrĂŒhstĂŒck) = 11,2 Euro

Thomas erhÀlt von seinem Arbeitgeber also 58,8 Euro Verpflegungsmehraufwand.

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Von MĂŒnchen nach Barcelona  

Maria besucht aus beruflichen GrĂŒnden eine Messe in Spanien, Barcelona. Sie ist insgesamt drei Tage unterwegs und ĂŒbernachtet in einem Hotel. Verpflegung ist im Preis nicht mit inbegriffen. Sie fliegt auf ihrem RĂŒckweg allerdings ĂŒber Paris fĂŒr eine Übernachtung mit FrĂŒhstĂŒck. FĂŒr Barcelona erhĂ€lt sie 23 Euro fĂŒr den An- und Abreisetag und 34 Euro fĂŒr einen Aufenthalt ab 24 Stunden. In Paris sind es 39 Euro fĂŒr einen Aufenthalt unter 24 Stunden und 58 fĂŒr alles darĂŒber.

Ihr Arbeitgeber lÀsst deshalb folgenden Verpflegungsmehraufwand:

  • Tag 1: Anreisetag in Barcelona unter 24 Stunden → 23 Euro
  • Tag 2: 24 Stunden Aufenthalt in Barcelona→ 34 Euro
  • Tag 3: Abreisetag in Barcelona, Anreise in Paris, letzter TĂ€tigkeitsort vor Mitternacht → 39 Euro
  • Tag 4: Abreisetag in Paris unter 24 Stunden, FrĂŒhstĂŒck im Hotel → 39 Euro abzĂŒglich 20% (FrĂŒhstĂŒck) = 31,2  Euro

Damit erhÀlt Maria einen Anspruch auf 127,2 Euro Verpflegungsmehraufwand.

Sowohl Thomas’ als auch Marias Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, diesen Verpflegungsmehraufwand zu leisten oder können aus eigenem Interesse auch mehr als diese BetrĂ€ge zahlen. Doch alles, was ĂŒber den jeweiligen Betrag geht muss entsprechend versteuert werden.

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