Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
GrundsĂ€tzlich wird von dem Begriff âVerpflegungsmehraufwandâ gesprochen, wenn sich Arbeitnehmer aus beruflichen GrĂŒnden von ihrem Arbeitsplatz, der sogenannten ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte entfernen. Tun sie dies, zahlen sie meist mehr fĂŒr ihr leibliches Wohl, denn Mahlzeiten, die meist zu Hause eingenommen werden und dadurch kostengĂŒnstiger sind, mĂŒssen in diesem Zeitraum auswĂ€rts eingenommen werden. Dieser finanzielle Mehraufwand wird durch die sogenannte Verpflegungspauschale steuerlich vergĂŒnstigt.
Wie weist man den Verpflegungsaufwand nach?
Die Ausgaben mĂŒssen, im Gegensatz zu Reisekosten und Hotelkosten, nicht nachgewiesen werden. Es reicht das Datum und die Uhrzeit der Abreise, der Reisezweck und Datum und Uhrzeit der RĂŒckkehr, um einen Anspruch auf die Verpflegungspauschale zu haben. Â
Was ist die Verpflegungspauschale?
Unter der Verpflegungspauschale versteht man also einen gesetzlich festgelegten Betrag, den Arbeitnehmer durch Werbungskosten steuerlich absetzen. Alternativ können sie auch durch den Arbeitgeber als Reisekostenabrechnung zurĂŒckgefordert werden. Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, fĂŒr diese Kosten aufzukommen.
Wer hat Anspruch auf den Verpflegungsaufwand?
VerlĂ€sst der Arbeitnehmer fĂŒr mehr als acht Stunden seine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte, kann der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale geltend machen. Die ĂŒblichen GrĂŒnde dafĂŒr sind:
- Kunden- oder Lieferantenbesuche
- Fahrten zu anderen Firmenstandorten
- Weiterbildungen, Tagungen oder Messen
Was kann geltend gemacht werden?
Es gilt, dass alle vollwertigen Mahlzeiten durch die Verpflegungspauschale ausgeglichen werden oder steuerlich abgesetzt werden können, das heiĂt FrĂŒhstĂŒck, Mittag- und Abendessen. Weitere Auslagen sind ausgeschlossen, wie das Feierabendbier oder Ă€hnliches.
Sind allerdings Mahlzeiten im Hotelpreis schon mit inbegriffen oder werden Arbeitnehmer beispielsweise zum geschĂ€ftlichen Abendessen eingeladen, wird der entsprechende Betrag des Verpflegungsmehraufwands gekĂŒrzt.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2025?
Der Verpflegungsmehraufwand ist abhĂ€ngig vom Reiseland, denn die Ausgaben variieren stark von Land zu Land. Deshalb gelten unterschiedliche Regeln fĂŒr die Verpflegungspauschale.
Es wird allerdings in allen FĂ€llen unterschieden zwischen 8- und 24-stĂŒndige Reise, Ab- und Anreisetagen und alles darĂŒber hinaus.
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Die Verpflegungspauschale in Deutschland
Es gilt auch in 2025 derselbe Satz wie die Jahre zuvor:
- FĂŒr Reisen zwischen 8 und 24 Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtĂ€gigen Reisen dĂŒrfen 14 Euro berechnet werden.
- Ab einem 24-stĂŒndigen Aufenthalt können 28 Euro angesetzt werden.
- Diese SĂ€tze sind steuerfrei!
- Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungskosten, die durch firmeneigenen Reisekostenrichtlinien festgelegt sind, fallen Steuern an.
- Ist bei der HotelĂŒbernachtung z.B. ein FrĂŒhstĂŒck mit inbegriffen, das der Arbeitgeber bezahlt, oder wird der GeschĂ€ftspartner zum Abendessen eingeladen, muss der entsprechende Tagessatz gekĂŒrzt werden:
- FrĂŒhstĂŒck 20%
- Mittag- oder Abendessen: 40%
Die Verpflegungspauschale im Ausland
Im Ausland ist der Verpflegungsmehraufwand stark vom Reiseland abhÀngig. ZusÀtzlich sollte auch genauer auf den Standort geschaut werden, denn er kann auch nach Standort innerhalb des Landes variieren. So gelten in Metropolen meist höhere BeitrÀge als auf dem Land.
Die genauen SĂ€tze fĂŒr die jeweiligen LĂ€nder können hier abgerufen werden.
Bei der Ein-, Aus- oder Weiterreise wird das Spiel allerdings noch etwas komplizierter als im Inland:
- Reisen Mitarbeiter nur fĂŒr lediglich einen Tag ins Ausland, kann die Pauschale fĂŒr den letzten Ort berechnet werden, an dem er sich lĂ€nger aufgehalten hat. Diese Reglung greift auch bei An- und Abreisetage.
- Sind An- oder Abreise nicht mit einem Arbeitsauftrag verbunden, sondern nur Reisezeit, wird die Pauschale des Ortes berechnet, der vor Mitternacht erreicht wird.
- Ist der Aufenthalt im Reiseland allerdings lĂ€nger als 24 Stunden, gilt der Verpflegungsmehraufwand fĂŒr den Ort, der vor Mitternacht erreicht wird.
Beispiele
Um beide FĂ€lle etwas besser zu veranschaulichen, folgen sowohl fĂŒr das Ausland als auch fĂŒr das Inland je ein Beispiel zum jeweiligen Verpflegungsmehraufwand:
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