Warum ist Arbeitszeitbetrug ein Thema?
In vielen Branchen spielt das Thema der Arbeitszeiterfassung schon lange eine große Rolle. Gerade in Berufen, in denen eher nach Lohn als nach Gehalt ausgezahlt wird, steht der Stundenzettel an der Tagesordnung.
Das Problem: In der Vergangenheit wurde die Arbeitszeit meist mit Stift und Zettel festgehalten. Arbeitsbeginn und -ende werden dabei händisch in eine Liste eingetragen und lediglich eine Unterschrift am Ende der Zeile soll sicherstellen, dass die Zeiten auch der Wahrheit entsprechen.
Die Folgen können vielschichtig sein:
1. Fehleranfälligkeit
Die Übertragung der Stunden in ein externes System, zur Weitergabe an die Buchhaltung, ist sehr fehleranfällig. Ein versehentlicher Zahlendreher kann sowohl Arbeitnehmer als auch -geber sehr viel Geld kosten.
2. Gerundete Zeiten
In vielen Fällen findet das Eintragen in den Stundenzettel erst am Ende des Arbeitseinsatzes statt. Zu diesem Zeitpunkt kann der genaue Start des Arbeitseinsatzes häufig nur noch geschätzt werden. So wird aus 10:04 nach sechs Stunden Arbeit 10:10 oder 10:00. Kontrolliert werden kann das im Nachhinein nicht mehr.
3. Unsichere Daten
Die aufgeschriebenen Zeiten stellen mit ihrem Eintrag auf einen Zettel keine Sicherheit dar. Ein verfrühter oder verspäteter Eintrag aufgrund eines verschobenen Arbeitseinsatzes kann zu Verwirrung und Änderung der Zeiten im Nachhinein führen. Wenn diese Änderungen dann auch noch ohne Absprache stattfinden, kann das zu größeren Problemen führen.
4. Lästige Zettelwirtschaft
Zettel sind nicht immer abgeheftet in Ordner und in Klarsichtfolien gesteckt. Ob ein verschütteter Kaffee oder ein versehentliches Verlegen der Zettel – einen Zettel gibt es eben nur einmal und wenn dieser zerstört oder verloren geht, sind die Daten weg.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ändert das
Die oben genannten Punkte waren 2019 eine wichtige Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. In diesem Fall hatte damals eine spanische Gewerkschaft Klage gegen den dortigen Ableger der Deutschen Bank erhoben. Der EuGh urteilte damals zugunsten der Gewerkschaft.
Das Urteil, dass mittlerweile als EuGh-Urteil bekannt ist, hat große Folgen für alle europäischen Mitgliedstaaten. Der EuGH verpflichtete mit diesem Urteil nämlich alle europäischen Mitgliedstaaten dazu, ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung zu verabschieden. In diesem sollte manifestiert werden, dass Arbeitgebende jegliche Arbeitszeit seiner Arbeitnehmende dokumentieren muss.
Seit September 2022 wird dieses Thema nun auch in Deutschland intensiv bearbeitet. Das Bundesarbeitsgericht urteilte zuletzt im September auf Grundlage des Urteils von 2019 und verkündete, dass jeder Arbeitgeber in der Lage sei, ein System zur Zeiterfassung in seinem Unternehmen einzuführen.
Aber wie hilft das jetzt Unternehmen in Deutschland? Nun, das EuGH-Urteil schreibt den Mitgliedstaaten schon recht genau vor, wie ein Gesetz aussehen soll. So müssen Merkmale wie Objektivität, Verlässlichkeit und Zugänglichkeit im Gesetz festgehalten werden.
Einen ersten Entwurf zu einer Pflicht zur "elektronischen Zeiterfassung" legte das Bundesarbeitsministerium im April 2023 der Bundesregierung vor.
Dein System zur Zeiterfassung – sicher und ohne Betrug
Auf Grundlage dieses Gesetzes soll der Arbeitszeitbetrug also abgeschafft werden. Um das sichern zu können, brauchst du jetzt nur noch das richtige System zur Zeiterfassung.
Wie bereits herausgestellt, eignet sich das Zeiterfassen mit Stift und Zettel nicht, um Arbeitszeitbetrug zu verhindern. Wir empfehlen dir deshalb ein System der digitalen Zeiterfassung. Gerade digitale Zeiterfassung per App kann dir und deinem Unternehmen viele weitere Vorteile neben der zuverlässigen Arbeitszeiterfassung bieten.