EuGH-Sofortmaßnahme: Arbeitszeiten mit einem Klick erfassen

Jonas Tünte
8.1.20
October 18, 2024
Zeiterfassung

Die Verpflichtung zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung kommt! In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die EU-Richtlinien mit nur einem Klick erfüllen.

Uhr an blauer Wand, Schrift: EuGH: Die Stechuhr-Pflicht kommt! Schnelle Sofortmaßnahmen

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Inhalt

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 alle EU-Arbeitgeber zu einer lückenlosen Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. Dieses Urteil ist insbesondere zum Schutz der Arbeitnehmerrechte erlassen worden. Lesen Sie dazu auch unseren früheren Artikel EuGH-Urteil: Vor- und Nachteile für Ihren Betrieb.

Wie wirkt sich dieses Urteil nun auf deutsche Betriebe aus?

Eine vollständige Dokumentation ist für die meisten Unternehmen bislang nicht vorgeschrieben. Die Arbeitgeber waren nur dazu verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren, sprich jede zusätzliche Arbeitsstunde nach acht Stunden zu dokumentieren.

Nun aber ist bald jedes Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet jegliche Arbeitszeiten, die der Arbeitnehmer leistet, zu protokollieren. Darunter zählen auch die der Mitarbeiter im Außendienst oder Homeoffice. Sie fragen sich nun, was alles unter dieser Arbeitszeit inbegriffen ist? Kurz gesagt, alles was der Mitarbeiter im Interesse seines Unternehmens tut. Beispielsweise wäre ein dienstliches Telefonat oder das Schreiben einer E-Mail nach Feierabend oder am Wochenende auch schon eine Arbeitszeit, die von nun an unerlässlich zu erfassen ist.

Jetzt handeln, statt später mit dem Rücken zur Wand stehen!

Innerhalb dieser Jahreshälfte hat der Deutsche Bundestag noch Zeit die EU-Richtlinie in deutsches Recht umzugießen und damit rechtsgültig zu machen. Viele halten das Gesetz für einen Rückschritt in der Arbeitswelt. Mobiles Arbeiten oder das beliebte Homeoffice ist bei den meisten Arbeitnehmern bereits fest in den Arbeitsalltag integriert worden. Diese flexiblen Modelle werden von der künftigen Gesetzeslage nun bedroht. Gibt es einen Weg diese Modelle beizubehalten ohne die neue EU-Richtlinie zu brechen? Kurz gesagt: Ja, die gibt es! Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Zeiterfassungsmethoden und erklären Ihnen, warum gerade eine davon nicht nur Ihr Problem beseitigt bevor es entsteht, sondern auch gleich die komplette Bürokratie in Ihrem Unternehmen minimiert.

EuGH Urteil Homeoffice?

Diese 3 Formen der Zeiterfassung gibt es:

Da Sie nun so einiges an Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren haben, stehen Sie vor der Qual der Wahl: Für welche Art der Zeiterfassung entscheiden Sie sich? Wir machen es Ihnen einfach und stellen Ihnen kurz drei vor:

1. Schriftliche bzw. manuelle Zeiterfassung

Wie der Name schon vermuten lässt, würden Sie hierbei für jeden Mitarbeiter die Arbeitszeit individuell schriftlich festhalten. Gerade bei unregelmäßigen Arbeitszeiten könnte dies jedoch  für Sie sehr zeitaufwändig werden, da die komplette Arbeitszeit des Mitarbeiters Monat für Monat neu berechnet werden müsste.  

2. Mechanische Zeiterfassung

Diese erfolgt meistens über eine Stech- oder Stempeluhr oder einer Arbeitskarte. Weitestgehend gilt die mechanische Zeiterfassung aber als eine etwas veraltete Variante und wird heutzutage nur noch in vereinzelten Betrieben angewendet.

3. Digitale bzw. elektronische Zeiterfassung

Gerade jetzt in der modernen Arbeitswelt ist diese Form der Zeiterfassung die gängigste Alternative. Hierzu ist alles was nötig ist ein funktionstüchtiges Smartphone oder Tablet, auf dem die entsprechende Software installiert ist. Die diversen Daten des Arbeitnehmers, sei es die Arbeitszeit,  Überstunden oder der Lohn werden hierbei automatisch erfasst. Der bürokratische Aufwand in der Verwaltung wird minimiert. Daher empfehlen wir Ihnen ganz klar eine digitale Methode der Zeiterfassung.

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