Zum thematischen Hintergrund
Im September 2022 gab es den ersten Paukenschlag in Deutschland: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil festgelegt, dass Unternehmen in Deutschland ab sofort dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Mit der schriftlichen Begründung im Dezember 2022 befindet sich nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Zugzwang.
Eigentlich ist Deutschland schon seit dem Mai 2019 verpflichtet, ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung zu verabschieden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Gesetz ist also eigentlich schon längst überfällig.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, legt im April 2023 einen Gesetzesentwurf vor, der zur elektronischen Zeiterfassung verpflichten soll. Dieser muss allerdings zunächst noch durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren.
Bis dieses Gesetz verabschiedet wird, greif also weiterhin die Arbeitszeiterfassungspflicht, ausgerufen durch das Bundesarbeitsgericht.
Weitere Informationen dazu, was jetzt Pflicht ist, findest du hier.
Flexibles Arbeiten mit Struktur – die Gleitzeit
Das Arbeitszeitmodell der Gleitzeit baut auf dem Konzept einer Kernarbeitszeit auf. Das bedeutet in der Gleitzeit wird vom Arbeitgebenden vorgegeben, zu welchem Zeitpunkt Mitarbeitende arbeiten müssen (z.B. Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr). Ob diese Arbeit vor Ort im Büro stattfindet oder auch remote im Home-Office durchgeführt werden kann, ist meist ebenfalls vorgegeben.
In der Gleitrahmenzeit bzw. Rahmenarbeitszeit, die darüber hinausgeht, dürfen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit jedoch selbst gestalten. Sie können also eigenständig wählen, ob sie früher kommen oder lieber später gehen wollen oder eine reguläre Zeit bevorzugen. Die Stunden werden dann meist auf ein sogenanntes Gleitzeitkonto gebucht und sind jederzeit einsehbar.
Das Thema Arbeitszeitkonto haben wir hier ausführlicher behandelt.
Sorgen um Freiheiten
Bei Arbeitnehmenden besteht nun die Sorgen, durch die Zeiterfassung ihre Freiheiten der Gleitzeit zu verlieren. Je nachdem, wie die Arbeitszeiten erfasst werden, muss sich dafür beispielsweise per Chip im Büro eingestempelt werden. Das Home-Office ist damit in der Gleitzeit nicht mehr möglich. Und auch das Thema ‘Kontrolle’ kann Sorgen auslösen.
Das Thema der Arbeitszeiterfassungspflicht wird vor allem deshalb so sehr thematisiert, weil immer wieder auffällt, dass Übersicht über den Ist-Zustand in Unternehmen fehlt. Arbeitgebende wissen oft gar nicht genau, wie viel und wann ihre Mitarbeitenden arbeiten. Damit können sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgehen und verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz.
Am Ende ist die Erfassung von Arbeitsstunden nur dazu da, zu kontrollieren, dass Regelungen, wie Pausenzeiten und Ruhezeiten eingehalten werden, Überstunden dokumentiert werden und weder Arbeitnehmende noch Arbeitgebende ausgebeutet werden. Das ist vor allem in mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, wie der Gleitzeit, aber auch der Vertrauensarbeitszeit, wichtig.
Zeiterfassung bei Gleitzeit - so kann es funktionieren
Wie bekomme ich jetzt die Gleitzeit mit der Arbeitszeiterfassungspflicht unter einen Hut, ohne die Flexibilität der Arbeitsmodelle in meinem Unternehmen einzuschränken? Mit dem richtigen Tool geht das recht leicht: Egal ob mobil von Zuhause aus, oder stationär im Büro – mit der digitalen Zeiterfassung per App können Mitarbeitenden zu jeder Zeit von überall aus ihre Arbeitszeiten erfassen. Die Daten werden über eine Cloud an den Admin weitergeleitet und archiviert. Je nach System erstellt die App daraus am Ende des Monats sogar einen automatischen Stundenzettel.
Ziel ist es so, dir als Arbeitgeber so viel Arbeit wie möglich abzunehmen. Statt Stift und Zettel, die verloren gehen eine App, die alle Daten automatisch in eine Cloud hochlädt. Und statt sorge um Datenschutz eine Software, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.