Wer kann Werkstudent werden?
Grundsätzlich gilt, die Versicherungsfreiheit als Werkstudent gilt nur dann, wenn die Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden die Woche beinhaltet. Diese Grenze kann allerdings auf bis zu 40 Stunden pro Wochen für maximal 26 Wochen im Jahr angehoben werden. Die Überschreitung der Stundengrenze ist allerdings überwiegend am Wochenende, Abend- und Nachtstunden oder während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) zu verrichten.
In der folgenden Tabelle haben wir die noch einmal aufgeführt, welche Merkmale ein Werkstudent aufweisen muss, bzw. welche nicht für die Werkstudententätigkeit ausreichen.
Welche gesetzlichen Regelungen sind bei Werkstudenten und Voll- oder Teilzeitkräften gleich?
Werkstudenten werden grundsätzlich erst einmal wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt. Der einzige Unterschied ist, dass ihre Stundenzahl stärker begrenzt ist und sie eines der oben mit “Ja” vermerkten Merkmale aufweist.
Das bedeutet, Werkstudenten haben wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf:
- Urlaub
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsschutz
- Mutterschutz, Elternzeit
Wie unterscheidet sich der Werkstudent von anderen Arbeitnehmern?
Ein großer Unterschied in der Anstellung der Werkstudenten sind die Abzüge vom Lohn. Folgende sind hier zu beachten:
- Rentenversicherung
- Lohnsteuer
- ggf. Kirchensteuer
- Krankenversicherung
Rentenversicherung
Verdienen Studenten in ihrem Werkstudentenjob mehr als die 538 € (Stand 2024) eines Minijobs, müssen sie die Rentenversicherung zahlen. Der Beitrag zur Rentenversicherung ist einkommensabhängig zu zahlen.
Lohn- und Kirchensteuer
Die Grenze zur Lohn- und Kirchensteuer sind im Gegensatz zur Rentenversicherung geringer. Die Lohn- und Kirchensteuer werden zwar vom Lohn abgezogen können aber vom Werkstudenten in der Steuererklärung zurückgefordert werden, wenn das jährliche Gehalt unter dem sogenannten Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand 2024) liegt
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung als Werkstudent ist Pflicht. Werkstudenten müssen allerdings keine zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Grundsätzlich gilt im Hinblick auf die Sozialversicherung, das Werkstudentenprivileg, von dem Werkstudenten und Arbeitgeber profitieren. In der Anstellung als Werkstudent sind Arbeitnehmer weitestgehend von der Sozialversicherung ausgeschlossen, abgesehen von den oben genannten Ausnahmen.
Gibt es eine Einkommensgrenze für den Werkstudenten?
Nein, eine Einkommensgrenze im Rahmen des Werkstudentenjobs gibt es nicht. Es muss natürlich der Mindestlohn pro Stunde gezahlt werden. Nach oben hin gibt es keine Grenze, anders als beim Minijob. Er darf nur nicht die 20 Stundengrenze pro Woche überschreiten.
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