Fall aus NRW löst Hammer-Urteil aus
Auslöser für das BAG-Urteil war ein Streitfall aus NRW, wo ein Betriebsrat ein Initiativrecht für die Einführung eines Systems für die tägliche Arbeitszeiterfassung gefordert hat. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, sieht Arbeitsgeber bereits in der Pflicht die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden systematisch zu erfassen.
Fachleute rechnen mit weitreichenden Auswirkungen auf Arbeitsleben
Das Ausmaß der Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft ist derzeit nicht abzusehen. Fachleute rechnen mit gravierenden Veränderungen im Arbeitsalltag von Unternehmen. In den meisten deutschen Betrieben galt bisher das Vertrauensarbeitszeitmodell, worin Gewerkschaften und Mitarbeiterinitiativen aber zunehmend Ärgernisse sahen, weil Arbeitsstunden unter den Tisch fielen und immer wieder nicht richtig in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt worden sind.
Vor allem mobile Arbeitskräfte und HomeOffice betroffen
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betrifft vor allem Außendienst-Mitarbeitende und das durch die Pandemie so beliebt gewordene Home-Office. Auch hier muss in Zukunft sorgfältiger erfasst werden. Das noch gültige Arbeitszeitgesetz verlangte bisher nur, die Überstunden und Sonntagsarbeiten zu dokumentieren. Für Unternehmen empfiehlt sich daher auf moderne Lösungen zur Zeiterfassung, wie zum Beispiel eine Unternehmens-App, zusetzen.
Herkömmliche Chip-Kartensysteme schlechte Lösung
Die in vielen Unternehmen verwendeten Chip-Terminals werden den Anforderungen der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht gerecht, weil sie nicht in der Lage sind, systematisch Arbeitszeiten im Außendienst oder Home-Office zu erfassen. Außerdem sind Chip-Terminals und veraltete Zeiterfassungssysteme häufig ineffizient in der Nutzung und verursachen mehr Bürokratie. Moderne Zeiterfassungssysteme sind in der Lage, Arbeit abzunehmen und Arbeitszeitprozesse mithilfe von Digitalisierung zu automatisieren.
EuGH machte Zeiterfassung schon 2019 zur Pflicht
Das Bundesarbeitsgericht folgte mit seinem Urteil dem Richtspruch des Europäischen Gerichtshofs, der schon seit 2019 anstrebt, europäische Arbeitgeber zur systematischen Erfassung von Arbeitszeit zu verpflichten. Mit seinem Grundsatzurteil prescht das BAG in dieser Debatte jetzt vor und beruft sich dabei auf den EuGH.
Nicht länger warten und jetzt zügig absichern
Die Ampel-Koaltion arbeitet noch daran, die europäische Richtlinie in deutsches Recht umzugießen, dürfte sich angesichts dieses Hammer-Urteils allerdings unter Druck gesetzt fühlen, weil die unklare Gesetzeslage für Unternehmen und Arbeitgeber Unsicherheit und hohes Risiko bedeutet. Diese Unklarheit erhöht die Angreifbarkeit von Unternehmen in rechtlichen Fragen zum Arbeitsschutz. Der sicherere Weg ist es, sich jetzt mit einer modernen Lösung zur Arbeitszeiterfassung abzusichern.
BAG-Vorgaben mit Zeiterfassungs-App in wenigen Minuten erfolgreich umsetzen
Um neben stationären Mitarbeitenden auch die Arbeitszeiten von mobilen Kolonnen, Außendienst- und Home-Office-Mitarbeitenden sauber zu erfassen, empfiehlt sich die Arbeitszeiterfassung per Smartphone App. Moderne Softwarelösungen wie clockin bieten hier branchenspezifisch maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe, um sich kostengünstig abzusichern. Wir von clockin haben anlässlich des BAG-Urteils ein Sofort-Maßnahmen Paket geschnürt, mit dem du dein Unternehmen in wenigen Minuten absichern und eine besonders einfach zu nutzende Form der digitalen Zeiterfassung per App in deinem Unternehmen einführen kannst.