Kann man die Elternzeit verlängern?
Grundsätzlich haben Eltern laut BEEG pro Kind einen Anspruch auf 36 Monate, oder drei Jahre. Im Fall der Mutter wird der im Mutterschutzgesetz festgeschriebene Mutterschutz von dieser Elternzeit abgezogen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, danach verfällt er.
Die Elternzeit darf in bis zu drei Abschnitte unterteilt werden. Ein Beispiel:
Aber aufgepasst: Elternzeit innerhalb der ersten 24 Monate muss zusammenhängend oder in maximal zwei Abschnitten genommen werden. Der dritte kann dann flexibel bis zum 8. Lebensjahr genommen werden. Grundsätzlich muss die Elternzeit im Voraus geplant werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wird ein dritter Abschnitt der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes beantragt, kann der Arbeitgeber ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Du musst zum Beginn der Elternzeit nicht die gesamte Elternzeit verplant haben. Die Elternzeit zu verlängern von 2 auf 3 Jahre oder von 1 auf 2 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Elternzeit muss im Voraus beantragt werden, kann aber während der Laufzeit verlängert werden. Dabei ist egal ob die Verlängerung für 4 Wochen, einen Monat oder ein ganzes Jahr gewünscht ist.
Voraussetzungen und Fristen für die Verlängerung der Elternzeit?
Die Verlängerung der Elternzeit muss vor dem Ablauf der ursprünglich genehmigten Zeit beantragt werden. Fristen, um die Elternzeit zu verlängern, können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden. Gesetzlich gelten folgende Fristen:
- Bis zum 3. Geburtstag des Kindes: Antrag spätestens 7 Wochen vorher
- Nach dem 3. Geburtstag (bis zum 8. Geburtstag): Antrag spätestens 13 Wochen vorher
Innerhalb der ersten drei Lebensjahre (d.h. im Fall von Punkt 1) müssen die Eltern auch angeben, wie sie die Elternzeit innerhalb von zwei Jahren nehmen wollen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Wie schreibt man eine Verlängerung der Elternzeit?
Ein Antrag für die Verlängerung der Elternzeit mit dem gewünschten Zeitraum sollte schriftlich erfolgen. Grundsätzlich gilt, je früher der Antrag eingereicht wird, desto besser. Entgegen vieler Mythen ist es nicht notwendig, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es kann jedoch sehr hilfreich sein, die geplante Rückkehr frühzeitig zu besprechen.
Kann der Arbeitgeber eine Verlängerung der Elternzeit ablehnen?
Ob der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit ablehnen kann, hängt davon ab, wie der Antrag gestellt wurde:
Verlängerung innerhalb der maximalen 3 Jahre Elternzeit
Wenn die Elternzeit von Anfang an kürzer beantragt wurde (z.B. nur für 1 Jahr) und später eine Verlängerung innerhalb der insgesamt 3 Jahre gewünscht wird, muss der Arbeitgeber zustimmen. Eine Ablehnung ist also möglich, da es sich um eine Veränderung eines Vertrags handelt.
Verlängerung nach dem dritten Geburtstag des Kindes
Wenn ein dritter Abschnitt der Elternzeit beantragt wird, kann der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Antrags ablehnen.
Verlängerung um mehr als drei Abschnitte der Elternzeit
Eltern haben nur Anspruch auf bis zu drei Abschnitte der Elternzeit. Wer also seine Elternzeit in vier Abschnitte teilen möchte, braucht eine Zustimmung seines Arbeitgebers.
Wer bezahlt die 3 Jahre Elternzeit?
Während des dritten Jahres der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehaltszahlungen. Das dritte Jahr gilt also als eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz. Das Elterngeld wird nur in den ersten 12 bzw. 14 Monaten gezahlt (bei ElterngeldPlus entsprechend länger). Danach gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung während der Elternzeit. Mehr dazu erfährst du hier.