Kündigung in der Probezeit: Alles, was du wissen musst

Karla Terhaar
16.9.24
September 16, 2024
Human Resources

Die Probezeit ist eine entscheidende Phase, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob das Arbeitsverhältnis langfristig passt. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu Kündigungsfristen, Rechten und Pflichten während der Probezeit.

Eine junge Frau in einem Gespräch, die lebhaft gestikuliert. Sie trägt eine dunkelblaue Bluse mit weißen Punkten. Im Hintergrund sitzt eine weitere Person und hört aufmerksam zu.

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?
Was bedeutet 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit?
Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

Inhalt

Die Definition und Bedeutung der Probezeit

Die Probezeit ist ein, im Arbeitsvertrag festgelegter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. In diesem Zeitraum können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Zusammenarbeit auf die Probe stellen. Die Dauer der Probezeit liegt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Sie kann aber auch deutlich kürzer oder länger vereinbart werden. Das Besondere an der Probezeit sind vor allem die vereinfachten Kündigungsregeln und die Kündigungsfrist. Diese wird im Rahmen der Probezeit nämlich auf 14 Tage heruntergesenkt. 

Der Zweck und die Funktion der Probezeit

Prüfung der Eignung: 

Der Arbeitgeber kann die Probezeit nutzen, um herauszufinden, ob der Arbeitnehmer zum Unternehmen passt. Dabei sind vor allem die fachlichen und sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers wichtig. 

Eingewöhnung des Arbeitnehmers: 

Dieselben Möglichkeiten hat natürlich auch der Arbeitgeber. Er kann die Probezeit nutzen, um das Team und die Arbeitsbedingungen besser kennenzulernen. Die angepassten Kündigungsregeln geben ihm die Möglichkeit, einfachere zu entscheiden, ob er langfristig bleiben möchte. 

Einfachere Kündigung: 

Beide Seiten haben in dieser Phase mehr Flexibilität. Das Arbeitsverhältnis kann bei Unzufriedenheit schneller beendet werden. Dabei müssen übliche, längere Kündigungsfristen eben nicht eingehalten werden. 

Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit ist gerade aufgrund ihrer angepassten Kündigungsregelungen ein wichtiges Thema. Wir wollen uns deshalb direkt einmal dem Kündigungsschutz in der Probezeit widmen. 

Das Thema Kündigung und Kündigungsschutz haben wir übrigens im Allgemeinen schon hier behandelt. 

Was bedeutet “14 Tage Kündigungsschutz in der Probezeit”?

In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden kann. Diese Frist gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Das gilt aber auch nur, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt ist. 

Was sind die wichtigsten Punkte zum 14 Tage Kündigungsschutz in der Probezeit?

Der 14 Tage Kündigungsschutz in der Probezeit verhält sich etwas anders als der gesetzliche Kündigungsschutz von 4 Wochen. 

  1. Kalendertage, keine Arbeitstage: Die 14 Tage umfassen Kalendertag. Also werden auch Wochenenden und Feiertage miteinbezogen. 
  2. Beginn der Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Aussprechen der Kündigung. Das heißt, wenn die Kündigung beispielsweise am 3. eines Monats zugestellt wird, endet das Arbeitsverhältnis 14 Tage später, also am 18. 
  3. Gesetzliche Grundlage: Die Kündigungsfrist ist im § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis aus gesetzlicher Sicht mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. 

Kann man in der Probezeit jederzeit kündigen? 

Für Arbeitnehmer gilt in der Probezeit: Du kannst immer kündigen. Dafür musst du nicht einmal einen Grund angeben. 

In der Theorie gilt das auch für den Arbeitgeber. Wenn du mit deinem neuen Mitarbeiter nicht zufrieden bist, kannst du ohne der Angabe eines Grundes einfach eine Kündigung aussprechen. Allerdings musst du dabei dennoch ein paar Dinge beachten: 

  1. Du darfst nicht zu Unzeiten kündigen. Auch in der Probezeit ist das Kündigen von Mitarbeitern zu Unzeiten nicht erlaubt. Deshalb solltest du immer sicherstellen, dass der Mitarbeiter keinen besonders großen Belastungen ausgesetzt. Unter besonders großer Belastung wird zum Beispiel ein Todesfall in der Familie verstanden. 
  2. Diskriminieren ist kein Kündigungsgrund. Du willst einen Mitarbeiter aufgrund seiner politischen oder gewerkschaftlichen Tätigkeiten kündigen? Oder dir passt das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung deines neuen Mitarbeiters nicht? Kündigung aus einem dieser Gründe ist in keinem Fall, auch nicht während der Probezeit, erlaubt. 
  3. Besondere Personengruppen stehen unter gesondertem Schutz. Schwangere, und Schwerbehinderte genießen auch schon während der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz. Schwangere dürfen auch in der Probezeit nicht gekündigt werden. Schwerbehinderte stehen zwar auch während der Probezeit nur unter dem gesetzlichen Kündigungsschutz von 14 Tagen, doch dürfen sie auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Behinderung gekündigt werden. 
Grafik mit dem Titel 'Kündigung in der Probezeit'. Es werden drei Punkte aufgelistet:  gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen Kalendertage statt Werktage Kündigung ohne Grund. In der unteren rechten Ecke befindet sich das Logo von Clockin.

Urlaub und Krankheit in der Probezeit - das musst du wissen 

Habe ich Urlaubsanspruch in der Probezeit? 

Es herrscht ein hartnäckiger Mythos um Urlaub in der Probezeit: Angeblich sei Urlaub in der Probezeit nicht erlaubt. Was stimmt ist, dass grundsätzlich ein Urlaubsanspruch erst nach einem halben Jahr entsteht. Vor dem Ende des ersten Halbjahres besteht nur ein anteiliger Urlaubsanspruch für jeden gearbeiteten Monat. 

In der Praxis bedeutet das, bis zum sechsten Monat kann immer nur der Urlaub genommen werden, der sich schon erarbeitet wurde. Bei einem vertraglich festgelegten Urlaubsanspruch von 24 Tagen hast du pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch. Dementsprechend könntest du dir ab dem 2. Monat schon einmal zwei Tage Urlaub nehmen, usw. Ab dem sechsten Monat, dementsprechend auch nach der maximalen Länge der Probezeit, hast du dann Anspruch auf deinen Jahresurlaub. Nach sechs Monaten, die du im Unternehmen schon arbeitest, kannst du also die vollen 24 Urlaubstage in Anspruch nehmen. 

Unterm Strich kannst du also auf jeden Fall Urlaub in der Probezeit nehmen. Dein Urlaubsanspruch steigt mit jedem gearbeiteten Monat. Möchtest du dennoch schon frühzeitig Anspruch auf mehr Urlaubstage erheben, musst du das mit deinem Arbeitgeber absprechen. 

Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werden?

Auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings nicht in den ersten vier Wochen. Wirst du in diesen ersten Tagen krank, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Allerdings kannst du Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch in der Probezeit muss nach spätestens drei Tagen der Krankheit ein ärztliches Attest vorliegen. 

Wichtig ist: Der Arbeitgeber kann dich aufgrund eines grippalen Infektes kündigen. Doch vermutet er ein langfristiges Ausbleiben aufgrund einer schweren Krankheit, hat er das Recht zu kündigen. 

Verlängerung der Probezeit: Geht das? 

Eine Probezeit darf grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern. Allerdings kann die Probezeit verlängert werden, wenn sie von Beginn an kürzer als die sechs Monate war. 

Hast du also eine vertraglich festgelegte Probezeit von drei Monaten, kann sie bis auf sechs Monate verlängert werden. Das passiert nicht automatisch bei Urlaub oder Krankmeldung. Eine Verlängerung muss immer vereinbart werden. 

Effiziente Zeiterfassung mit clockin: So meisterst du die Probezeit rechtssicher

Während der Probezeit sind präzise Zeiterfassung und übersichtliche Dokumentation von Arbeitszeiten entscheidend – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Mit der digitalen Zeiterfassung von clockin können beide Seiten von klaren und nachvollziehbaren Arbeitszeitaufzeichnungen profitieren. Gerade bei Kündigungen in der Probezeit kann eine lückenlose Arbeitszeiterfassung eine wichtige Rolle spielen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Vorteile von clockin in der Probezeit:

  • Einfache und genaue Zeiterfassung: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten minutengenau erfassen und nachweisen, was besonders bei der Berechnung von Resturlaub oder Überstunden relevant ist.
  • Rechtssicherheit: Im Fall einer Kündigung können Arbeitgeber anhand der Arbeitszeiterfassung von clockin problemlos dokumentieren, ob die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten erfüllt wurden. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  • Transparenz für beide Seiten: Arbeitnehmer behalten stets den Überblick über ihre geleisteten Stunden, während Arbeitgeber eventuelle Fehlzeiten schnell und transparent erkennen können.
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Mit clockin wird die Verwaltung von Arbeitszeiten während der Probezeit unkompliziert und rechtlich abgesichert, was den Prozess für alle Beteiligten effizienter gestaltet.

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