Resturlaub: So berechnest du deinen Urlaubsanspruch

Karla Terhaar
5.12.24
December 5, 2024
Human Resources

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, kommt oft die Frage auf: Wie wird der Resturlaub berechnet? Wir erklären dir, wie sich der Urlaubsanspruch zusammensetzt und wie du damit den Resturlaub berechnen kannst.

Ausschnitt eines Kalenders mit gelb markierten Tagen. Die Wochentage und Zahlen sind in einem klaren, modernen Design dargestellt. Der Fokus liegt auf der mittleren Spalte, die unscharf auslaufende Details zeigt.

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wie wird Resturlaub berechnet?
Was passiert mit dem Resturlaub, wenn ich ihn bis zum Jahresende nicht nehme?

Inhalt

Wie setzt sich der Urlaubsanspruch zusammen? 

Wie viel Anspruch der Arbeitnehmer auf Urlaub hat, ist in den meisten Fällen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Gesetzlich schreibt das Bundesurlaubsgesetz allerdings einen Mindesturlaub von 24 Tagen auf eine 6-Tage-Woche vor. Entsprechend verteilt sich der Mindestanspruch auf die Arbeitstage pro Woche: 

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Urlaubsanspruch Urlaubstage pro Jahr Urlaubstage pro gearbeiteten Monat
6 Arbeitstage 4 Wochen = 24 gesetzliche Urlaubstage  2
5 Arbeitstage 4 Wochen = 20 gesetzliche Urlaubstage 1,7
4 Arbeitstage 4 Wochen = 16 gesetzliche Urlaubstage 1,3
3 Arbeitstage 4 Wochen = 12 gesetzliche Urlaubstage 1
2 Arbeitstage 4 Wochen = 8 gesetzliche Urlaubstage 0,7
1 Arbeitstage 4 Wochen = 4 gesetzliche Urlaubstage 0,3

Zusätzlich zu diesem gesetzlichen Urlaub erhalten Arbeitnehmer häufig weitere Urlaubstage von ihrem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden. So wird das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer attraktiver und der Arbeitgeber sichert sich eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit

Übrigens haben auch Teilzeitmitarbeiter, Werkstudenten und Minijobber einen Anspruch auf Urlaubstage. Ihr Urlaubsanspruch berechnet sich ebenfalls aus den Arbeitstagen pro Woche.

Wann entsteht Resturlaub? 

Resturlaub kann aus zwei Gründen entstehen: Entweder war der Arbeitnehmer aus privaten oder betrieblichen Gründen nicht in der Lage seine Urlaubstage im Kalenderjahr zu nehmen, oder das Arbeitsverhältnis endet im laufenden Kalenderjahr. 

Resturlaub aus dem Folgejahr übertragen

Laut Bundesurlaubsgesetz darf Resturlaub nur dann übernommen werden, wenn private oder betriebliche Gründe dazu führen, dass nicht der gesamte Urlaub im vergangenen Jahr genommen werden konnte. Unter privaten Gründen wird zum Beispiel Krankheit verstanden. Betriebsbedingt kann Resturlaub entstehen, etwa wenn Urlaub wegen Personalmangels nicht gewährt wird.

Dieser Resturlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. 

Ein Sonderfall sind Arbeitnehmer in der Probezeit, da während der ersten sechs Monate in der Regel kein Urlaubsanspruch besteht. Nach den ersten sechs Monaten ist der Arbeitnehmer allerdings frei, die erarbeiteten Urlaubstage zu nehmen. Startet das Arbeitsverhältnis also zum Beispiel im Oktober werden die Urlaubstage der ersten drei Monate in das Folgejahr übertragen. 

Auch im Mutterschutz und Elternzeit besteht für die Zeit, die ein Arbeitnehmer ausfällt kein Urlaubsanspruch. Resturlaub aus der Zeit davon kann allerdings übertragen werden.

Resturlaub durch Ende des Arbeitsverhältnisses 

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, wird es etwas komplizierter. Der anstehende Resturlaub muss während der Kündigungsfrist genommen werden. Ist das nicht möglich, zum Beispiel aufgrund von Personalengpässen, muss der Urlaub abgegolten werden. Das heißt, der Resturlaub wird dann anhand des Tagessatzes ausgezahlt. 

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Wie berechne ich den Resturlaub?

Um den Resturlaub zu berechnen, sind verschiedene Faktoren wichtig: 

  • der Urlaubsanspruch (abhängig von den Wochenarbeitstagen) 
  • die bisher genommenen oder verplanten Urlaubstage des Kalenderjahres 
  • die Monate im Arbeitsverhältnis des Kalenderjahres 

So sieht die Formel zur Berechnung von Resturlaub aus:

Urlaubsanspruch / 12 * Monate im Arbeitsverhältnis - genommener Urlaub = Resturlaub

Resturlaub berechnen - ein Beispiel 

Um es etwas anschaulicher zu machen, haben wir dir den Resturlaub noch einmal anhand einiger Beispiele vorgerechnet: 

Beispiel 1: Resturlaub eines anstehenden Jahres berechnen

Markus hat sein Arbeitsverhältnis bei seinem aktuellen Arbeitgeber zum Ende des Monats Mai 2025 gekündigt. Er wird im Kalenderjahr 2025 also noch vier Monate beim alten Arbeitgeber arbeiten. Er möchte wissen, wie viel Urlaub ihm bis Ende seines Arbeitsverhältnisses noch zusteht. Für eine Vollzeitstelle erhalten Angestellte in seinem Unternehmen für eine Fünf-Tage-Woche 30 Urlaubstage. Markus ist aber Werkstudent und arbeitet nur 20 Stunden die Woche an 4 Tagen. Dementsprechend hat er einen geringeren Urlaubsanspruch, als seine Kollegen, nämlich 24. Da das Jahr noch nicht angefangen hat, hat er noch keinen Urlaub genommen oder verplant. Seine Rechnung ist wie folgt: 

Urlaubsanspruch = 24 

Monate im Arbeitsverhältnis = 4

genommener Urlaub = 0

24 / 12 * 4 - 0 = 8

Markus kann - und muss sogar - Anfang des Jahres bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses noch 8 Urlaubstage nehmen.  

Beispiel 2: Resturlaub bis Ende des Jahres berechnen 

Lena möchte wissen, wie viele Urlaubstage sie bis zum Jahresende noch offen hat. In ihrem Unternehmen werden für eine Sechs-Tage-Woche 26 Urlaubstage gewährt. Sie ist Vollzeitangestellte und arbeitet die sechs Tage pro Woche auch. Sie hat im Jahr 2024 schon 19 Urlaubstage genommen. Ihr Rechnung ist wie folgt: 

Urlaubsanspruch = 26 

Monate im Arbeitsverhältnis = 12

genommener Urlaub = 19

26 / 12 * 12 - 19 = 7

Sie hat also noch 7 offene Urlaubstage, die sie bis zum Ende des Jahres noch nehmen muss. 

Beispiel 3: 

Helmut geht zum August 2025 in Rente. In seinem Unternehmen müssen Urlaubsanträge 6 Monate im Vorhinein eingereicht werden. Deshalb hat er für 2025 schon 15 Tage seines jährlichen Urlaubsanspruchs von 30 Urlaubstagen genommen. Um herauszufinden, wie viele Urlaubstage er noch bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses offen hat, nutzt er folgende Rechnung:

Urlaubsanspruch = 30 

Monate im Arbeitsverhältnis = 7

genommener Urlaub = 15

30 / 12 * 7 -15 = 2,5

Helmut hat also noch 2,5 freie Urlaubstage für 2025, die er noch vor seiner Rente nehmen muss.