Was sind Überstunden - Definition und rechtlicher Rahmen?
Unter dem Begriff Überstunden werden Arbeitszeiten verstanden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Im Gegensatz zur Mehrarbeit halten sich Überstunden allerdings noch im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen von 8, maximal 48 Stunden pro Woche.
Der Abbau von Überstunden muss laut Arbeitsrecht innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen geschehen.
Erfahre hier mehr über Überstunden und wie sich Mehrarbeit unterscheidet.
Überstunden abbauen - Recht und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wer entscheidet über den Abbau von Überstunden?
Überstunden werden immer dann gesammelt, wenn ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Diese Stunden müssen abgebaut werden. Wie und wann die Überstunden abgebaut oder ausgeglichen werden, steht entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag. Sind hier keine klaren Regeln zum Abbau von Überstunden festgeschrieben, macht der Arbeitgeber Gebrauch von seinem Weisungsrecht. Er entscheidet also, wie und wann die Stunden ausgeglichen werden müssen.
Wie kann man Überstunden abbauen?
Grundsätzlich können Überstunden auf zwei Arten abgebaut werden: durch Freizeit oder Vergütung.
Vergütung
Der Arbeitgeber kann sich dazu entscheiden, Überstunden auszuzahlen. In diesem Fall muss er den Stundenlohn des Arbeitnehmers kennen. Ist dieser vertraglich nicht festgelegt, dann kommt folgende Berechnung zum Tragen.
Um den Stundenlohn des Arbeitgebers herauszufinden, braucht es den Bruttolohn und die vertragliche Wochenstundenzahl.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Überstundenvergütung berechnen:
Freizeit
Alternativ können Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen werden. Diese Lösung gilt vor allem dann, wenn durch die Überstunden die gesetzliche Grenze von 8 Stunden am Tag überschritten wird. Laut Arbeitszeitgesetz § 3 muss dieser Ausgleich innerhalb von 24 Wochen bzw. sechs Kalendermonaten passieren.
Kann der Arbeitgeber den Überstundenabbau verweigern?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber, solange es nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag steht, Weisungsrecht. Er darf also bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass er sich durchaus an die Wünsche des Arbeitnehmers halten sollte. Dennoch kann er den Abbau von Überstunden verweigern. Er sollte aber darauf achten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Überstunden einzuhalten.
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