Urlaubsanspruch: 9 Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Karla Terhaar
28.6.24
September 16, 2024
Digitale Transformation

Die Urlaubssaison hat wieder begonnen und damit auch die Fragen: Habe ich eigentlich Anspruch auf Urlaub? Und wie viele Urlaubstage stehen mir eigentlich zu? Wir haben dir in diesem Blogartikel alle wichtigen Fragen rund um das Thema Urlaubsanspruch beantwortet. Zusätzlich findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Urlaubsantrag, wie er gestellt werden muss und welche Pflichten und Fristen es gibt.

Kofferstapel aus Vintage-Koffern mit Sonnenhut und Sonnenbrille auf der Spitze, im Hintergrund fliegt ein Flugzeug durch Sonnenuntergang

Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wer hat Anspruch auf Urlaub?
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Wie muss der Urlaubsantrag gestellt werden?

Inhalt

Das solltest du über den Urlaubsanspruch wissen

Der Urlaubsanspruch wird gesetzlich durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es schreibt einen Mindesturlaub vor. Arbeitgeber sind frei, zusätzliche Urlaubstage oder Sonderurlaube zu genehmigen.

Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub?

Anspruch auf Urlaub hat gesetzlich jeder Arbeitnehmer. Dazu gehören Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. Nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber, Jugendliche oder Saisonkräfte haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei Jugendlichen gelten zusätzlich weitere Sonderregeln, die du hier nachlesen kannst.

Wie viel Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer?

Das Bundesurlaubsgesetz legt einen Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche fest. Innerhalb einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage im Jahr. Der Anspruch auf den gesamten Urlaub besteht, sobald ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig war. Innerhalb der ersten sechs Monate hat ein Arbeitnehmer nur Anspruch auf Teilurlaub. Innerhalb der ersten sechs Monate steht den Arbeitnehmern pro geleisteten Monat ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs zu.

Der Urlaubsanspruch an sich, gerade in Teilzeitberufen, hängt von der Verteilung der Arbeitszeit ab. Gewährt der Arbeitgeber mehr als den gesetzlichen Urlaub, haben auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf die zusätzlichen Urlaubstage.

Der Urlaubsanspruch ist nicht abhängig von den Stunden, die pro Woche oder pro Monat gearbeitet werden, sondern von den Arbeitstagen:

Arbeitet eine Teilzeitkraft, ebenso wie die Vollzeitkräfte, fünf Tage die Woche, eben nur mit reduzierter Stundenzahl, steht ihr derselbe Urlaub zu. Denn trotz der reduzierten Stunden der Teilzeitarbeit am Tag benötigen auch diese Arbeitnehmer die vollen fünf Tage, um eine Woche Urlaub nehmen zu können.

Anders sieht es aus, wenn mit der reduzierten Stundenzahl auch die Anzahl der Arbeitstage sinkt:

Arbeitet eine Teilzeitkraft, anders als die Vollzeitkräfte, nicht fünf, sondern nur drei Tage die Woche, steht ihr eine geringere Anzahl an Urlaubstagen zu.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs wird grundsätzlich folgende Formel verwendet:

(Urlaubsanspruch x Arbeitstage des Teilzeitarbeiters pro Woche) / übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit)

Zur Verdeutlichung: Ein Vollzeitmitarbeiter erhält 30 Tage bezahlten Urlaub. Der Teilzeitmitarbeiter arbeitet an 4 Tagen pro Woche, im Unternehmen gilt die Fünftagewoche. Es ergibt sich folgende Rechnung: (30 x 4) / 5 = 24 Urlaubstage für den Teilzeitbeschäftigten.

Wir haben dir einmal, abhängig von den Arbeitstagen pro Woche, ausgerechnet, wie viel Urlaubsanspruch jeweils besteht:

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Urlaubsanspruch Anzahl der Urlaubstage pro Jahr Anzahl der Urlaubstage pro gearbeiteten Monat
6 Arbeitstage 4 Wochen = 24 gesetzliche Urlaubstage  2
5 Arbeitstage 4 Wochen = 20 gesetzliche Urlaubstage 1,7
4 Arbeitstage 4 Wochen = 16 gesetzliche Urlaubstage 1,3
3 Arbeitstage 4 Wochen = 12 gesetzliche Urlaubstage 1
2 Arbeitstage 4 Wochen = 8 gesetzliche Urlaubstage 0,7
1 Arbeitstage 4 Wochen = 4 gesetzliche Urlaubstage 0,3

Wie muss der Urlaub geplant und genehmigt werden?

Bei der Urlaubsgenehmigung und -planung müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einiges beachten. Dabei geht es um die Themen Antragsstellung, Mitspracherecht, Genehmigung und Urlaubsbeschränkungen.

Urlaubsantrag stellen - das muss beachtet werden

Rechtlich gesehen muss der Urlaubsantrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Eintrittsdatum eingereicht werden. Diese Frist kann jedoch je nach Unternehmen variieren.

Gesetzlich gibt es keine Vorgabe, wie der Antrag gestellt werden muss. In großen Unternehmen werden Urlaubsanträge häufig schriftlich eingereicht. Das Gesetz verbietet jedoch nicht die mündliche Beantragung. Dennoch verlieren Unternehmen auf diesem Weg oft den Überblick. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist es deshalb sinnvoll, den Urlaub und die Bestätigung schriftlich zu dokumentieren.

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Urlaubsanträge digital verwalten

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Das sind die Pflichten zur Antragsgenehmigung

Sobald der Antrag gestellt wurde, ob schriftlich oder mündlich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zeitnah zu antworten. Diese Antwort kann auch eine Mitteilung beinhalten, dass der Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z.B. einer Woche) bearbeitet wird. In der Regel sollte eine Antwort auf den Urlaubsantrag jedoch innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Eine fehlende Rückmeldung gilt nicht automatisch als Genehmigung.

Urlaubswünsche von Mitarbeitern müssen beachtet werden!

Arbeitgeber müssen bei der Urlaubsplanung des Unternehmens immer die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Urlaubsantrag abgelehnt werden muss, insbesondere während der Schulferien, wenn Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang gewährt wird.

Ein Mitspracherecht der Mitarbeiter gilt übrigens auch für Betriebsurlaube. Hier erfährst du mehr über die gesetzlichen Richtlinien von Betriebsurlauben.

Vergiss die Urlaubsrückstellung nicht!

Auch das Thema Urlaubsrückstellung und Resturlaub sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten. Unter Urlaubsrückstellung versteht man in der Praxis die Übertragung des restlichen Urlaubs von Mitarbeitern in das Folgejahr, um eine Rückstellung und die korrekte Bilanzierung für das laufende Jahr zu ermöglichen.

Erfahre hier mehr zum Thema Urlaubsrückstellung.