Was ist Urlaubsgeld?
Unter Urlaubsgeld wird zusätzlich gezahltes Entgelt zur Teilfinanzierung
des Urlaubs verstanden. Der Trend zum Urlaubsgeld wurde in den 1960ern gestartet. Damals führte man das Urlaubsgeld tarifvertraglich in einigen Branchen ein, um den Beschäftigten einen Jahresurlaub zu ermöglichen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten nutzen viele das Urlaubsgeld als finanziellen Puffer.
Anspruch auf Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist keine Pflicht. Es ist allerdings in einigen Tarifverträgen festgeschrieben. Im Jahr 2022 erhielten deutschlandweit 74 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Außerhalb der tarifgebundenen Unternehmen waren es nur 34 Prozent. Mehr als die Hälfte der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben kein Urlaubsgeld erhalten.
Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?
Anspruch auf Urlaubsgeld haben also nur die, bei denen Urlaubsgeld entweder in
- ihrem Arbeitsvertrag
- der Betriebsvereinbarung
- oder in einem Tarifvertrag
festgelegt wurde.
Der Tarifvertrag ist abhängig von der Branche und legt die Höhe des Urlaubsgeldes und wer Anspruch darauf hat fest.
Urlaubsgeld kann auch über Betriebsvereinbarungen geregelt werden, wenn für das Unternehmen keine Tarifbindungen besteht.
Eine andere Möglichkeit ist der Arbeitsvertrag. Hier kann das Urlaubsgeld individuell für einzelne Mitarbeiter festgelegt werden.
In manchen Unternehmen wird das Urlaubsgeld auch rein freiwillig gezahlt. Die Höhe und Häufigkeit legt der Arbeitgeber dann abhängig von der Finanzlage fest. Aber ohne vertragliche Bindung besteht auch kein direkter Anspruch auf dieses Urlaubsgeld. Arbeitgeber können sich frei dazu entscheiden, es auch wieder einzustellen.
Wie viel Urlaubsgeld ist üblich?
Da das Urlaubsgeld nicht verpflichtend ist, gibt es auch keine allgemeine Höhe. Tarifverträge unterscheiden sich je nach Branche, deshalb kann die Höhe des Urlaubsgeldes auch stark schwanken.
In vielen Fällen ist das Urlaubsgeld abhängig vom Standort und der Größe des Unternehmens. Auch fällt es in Ostdeutschland durchschnittlich deutlich geringer aus.
Das Gehalt spielt ebenfalls eine Rolle: Beschäftigte mit höherem Einkommen erhalten oft auch ein höheres Urlaubsgeld oder haben generell eine größere Wahrscheinlichkeit, es zu bekommen.
Auszahlung und Berechnung von Urlaubsgeld
Wie wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Arbeitgeber sind frei darin zu entscheiden, wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Teilweise ist es tarifvertraglich festgelegt. Entscheiden sie sich freiwillig dazu, Urlaubsgeld auszuzahlen, können sie es sowohl monatlich oder pro Jahr auszahlen.
Wie berechne ich Urlaubsgeld?
Ist das Urlaubsgeld tarifvertraglich festgelegt, findet sich die Berechnung in der entsprechenden Passage des Tarifvertags. Genauso verhält es sich auch, wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben wurde.
Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
Aus steuerlicher Sicht lautet die Antwort eindeutig: Ja, Urlaubsgeld muss versteuert werden. Für Beschäftigte ist dies jedoch in der Regel unproblematisch, da der Arbeitgeber die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge automatisch im Rahmen der Lohnabrechnung abführt. Wichtig dabei: Die Sozialversicherungsbeiträge fallen nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze an.
Urlaubsgeld als Sonderzahlung
Wenn das Urlaubsgeld als einmalige Sonderzahlung gewährt wird, gelten besondere Regelungen bei der Lohnsteuerberechnung. In diesem Fall wird die Steuerprogression angewendet:
- Zunächst berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf das voraussichtliche Jahreseinkommen ohne Urlaubsgeld.
- Anschließend wird die Lohnsteuer auf das Jahreseinkommen inklusive Urlaubsgeld berechnet.
- Die Differenz dieser beiden Beträge ergibt die Lohnsteuer, die direkt auf das Urlaubsgeld entfällt.
Diese Methode führt häufig dazu, dass das Urlaubsgeld höher besteuert wird, als das reguläre Monatsgehalt. Das liegt an der Progression, bei der höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden.
Wird das Urlaubsgeld nicht als Einmalzahlung, sondern über das Jahr verteilt ausgezahlt, wird es wie der normale Arbeitslohn versteuert. Die Steuerlast verteilt sich dadurch gleichmäßig, und es entsteht kein zusätzlicher progressionsbedingter Steueraufwand.
Urlaubsgeld bei Minijobs
Für Minijobber gelten besondere Regelungen, da ihr Einkommen eine monatliche Obergrenze von 556 Euro (Stand 2025) nicht überschreiten darf. Urlaubsgeld wird als Bestandteil des Einkommens betrachtet und kann dazu führen, dass diese Grenze überschritten wird. Passiert das, wandelt sich der Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und es fallen Abgaben an.
Gibt es steuerfreie Möglichkeiten?
Grundsätzlich ist Urlaubsgeld steuerpflichtig, doch es gibt Ausnahmen, bei denen Sonderzahlungen steuerfrei sein können:
- Arbeitgeber können steuerfrei Zuschüsse oder Beihilfen gewähren, die zweckgebunden für bestimmte Ausgaben wie Reise oder Fortbildungen genutzt werden müssen.
- Statt einer Geldzahlung können Arbeitgeber Sachleistungen (z.B. Gutscheine bis 50 Euro monatlich) gewähren, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sind.
- Einige Branchen oder Tätigkeitsfelder (z.B. soziale oder pflegende Berufe) profitieren gelegentlich von besonderen steuerlichen Regelungen für Zuschüsse. Hier lohnt sich ein Blick in branchenspezifische Tarifverträge.