Das ändert sich rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung 2025

Karla Terhaar
2.12.24
December 2, 2024
Human Resources

Zum Jahreswechsel 2025 gibt es wieder wichtige steuerliche Änderungen. Von den aktualisierten Beitragsbemessungsgrenzen über den erhöhten Grundfreibetrag bis hin zu Neuerungen wie dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – in diesem Artikel findest du eine umfassende Übersicht. Erfahre alles, was du zu den Anpassungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung im Jahr 2025 wissen musst.

Eine Person arbeitet an einem Schreibtisch mit einem Laptop, einem Taschenrechner und Dokumenten. Eine Hand hält einen Stift, während die andere den Taschenrechner bedient. Im Hintergrund sind Ordner und eine Pflanze zu sehen.

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Inhalt

Grundfreibetrag und Steuertarif

Erhöhung des Mindestlohns 2025

Der Mindestlohn ist der gesetzlich garantierte niedrigste Stundenlohn, den Arbeitnehmer erhalten dürfen. Er schützt vor Lohndumping und stellt sicher, dass Grundbedürfnisse gedeckt werden können.

Auswirkungen der Erhöhung

Mit der Anhebung des Mindestlohns 2025 steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs, sodass Minijobber weiterhin unter den neuen Bedingungen arbeiten können, ohne ihre Sozialversicherungsfreiheit zu verlieren.

Die genauen neuen Mindestlohnwerte findest du in unserer aktuellen Übersicht.

Das ist der Mindestlohn 2025

  • Mindestlohn: 12,82 Euro pro Arbeitsstunde
  • Verdienstgrenze für Minijobs: 556,00 Euro

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, um ein Existenzminimum zu sichern. Menschen mit niedrigen Einkommen zahlen dadurch weniger oder keine Steuern. Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags wird nicht besteuert, was besonders Haushalten mit geringem Verdienst zugutekommt.

Warum wird der Grundfreibetrag angepasst?

Der Grundfreibetrag wird jährlich im Einkommensteuergesetz festgelegt und regelmäßig erhöht. Diese Anpassung berücksichtigt Inflation und steigende Lebenshaltungskosten, um sicherzustellen, dass das steuerfreie Existenzminimum realistisch bleibt.

Das ist der Grundfreibetrag für 2025

Grundfreibetrag für Ledige: 11.940 Euro jährlich

Verpflegungsmehraufwand 2025

Der Verpflegungsmehraufwand beschreibt steuerlich absetzbare Kosten für Mahlzeiten, die während einer beruflich bedingten Abwesenheit vom Arbeitsort anfallen. Er ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzliche Ausgaben, die durch Dienstreisen entstehen, steuerlich geltend zu machen.

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand berechnet?

Die Höhe richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Pauschalen, die je nach Dauer der Abwesenheit und Reiseziel variieren. Für 2025 wurden die Pauschbeträge erneut angepasst, um steigende Lebenshaltungskosten und Preisunterschiede an verschiedenen Orten zu berücksichtigen.

Das ändert sich am Verpflegungsmehraufwand 2025

  • Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung und dem Arbeitsort: 28 Euro pro Kalendertag
  • An- und Abreisetage mit vorhergehender oder anschließender Übernachtung außerhalb der Wohnung: 16 Euro pro Tag

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 2025

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungen in Form von Veranstaltungen wie Betriebsfeiern oder Ausflügen zu gewähren. Innerhalb dieses Freibetrags bleiben die Kosten für solche Events steuerlich unberücksichtigt.

Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag für 2025 wurde weiterhin bei 110 Euro pro Mitarbeiter und Jahr festgelegt. Bis zu diesem Betrag bleiben die Zuwendungen steuerfrei, was Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzielle Vorteile verschafft.

Das ist der Freibertag für Betriebsveranstalungen 2025

Über maximal zwei Veranstaltunen im Jahr dürfen ab 2025 pro Mitarbeiter maximal 150 Euro steuerfrei ausgegeben werden.

Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezugswerte sind geldwerte Vorteile oder Sachleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewähren kann. Dazu zählen beispielsweise die private Nutzung eines Dienstwagens, vergünstigte Wohnungsnutzung, Zuschüsse oder Essensgutscheine.

Warum werden Sachbezugswerte versteuert?

Da diese Vorteile Teil des Einkommens sind, werden sie steuerlich erfasst und müssen versteuert werden. Der Sachbezugswert dient als Grundlage, um den geldwerten Vorteil zu berechnen und steuerrechtlich zu berücksichtigen.

Die aktuellen Sachbezugswerte für 2025 werden jährlich angepasst und richten sich nach den Vorgaben der Finanzverwaltung.

Das sind die Sachbezugswerte für 2025

  • Monatswert für Verpflegung: 333,00 Euro
  • Monatswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten: 2,30 Euro für ein Frühstück und 4,40 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
  • Monatswert für kostenfreie oder verbilligte Unterkünfte: 282,00 Euro

Anhebung des Höchstbetrags für Elektrofahrzeuge 2025

Der Höchstbetrag für reine Elektrofahrzeuge legt fest, bis zu welchem Anschaffungspreis Käufer steuerliche Vorteile nutzen können. Ziel ist es, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität zu fördern und die Elektromobilität attraktiver zu machen.

Warum wird der Höchstbetrag angepasst?

Die Anpassung berücksichtigt Marktbedingungen, technologische Entwicklungen und politische Ziele. Durch die Erhöhung des Höchstbetrags sollen Innovation und Wettbewerb gefördert sowie der Zugang zu modernen Elektrofahrzeugen erleichtert werden.

Das ist der Höchstbetrag für reine Elektrofahrzeuge

Der Höchstbetrag wurde von 60.ooo Euro Anschaffungskosten auf 95.000 Euro angehoben.

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze 2025

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? 

Die Betragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Sie betrifft Leistungen wie die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt betragsfrei, wodurch bei höherem Verdienst weniger Sozialabgaben anfallen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet. Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Versicherten, angepasst an Inflation und wirtschaftliche Entwicklung. Ziel ist es, eine faire Verteilung der Beträge und die stabile Finanzierung des Sozialversicherungssystems sicherzustellen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in 2025?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird separat für die Kranken- und Pflegeversicherung und die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben.

Das sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2025

  • Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): 5.512,50 € (337,50 € mehr wie 2024)
  • Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (bundeseinheitlich): 8.050 € (jetzt also einheitlich für Ost- und Westdeutschland)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, bis zu welchem jährlichen Bruttoeinkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig bleiben. Übersteigt das Einkommen diesen Wert, entfällt die Versicherungspflicht, und der Wechsel in eine private Krankenversicherung wird möglich.

Ähnlich wie die Beitragsbemessungsgrenze wird auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich angepasst. Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Versicherten. Eine Sonderregel gilt für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 31.12.2024 privat krankenversichert waren. Für sie wird eine niedrigere „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ angesetzt.

Das ist die Jahresentgeltgrenze für 2024

  • Jahresentgeltgrenze: monatliches Bruttogehalt ab 6.150,00 Euro (jährlich 73.800,00 Euro)
  • besondere Jahresentgeltgrenze: monatliches Bruttogehalt ab 5.512,50 Euro (jährlich 66.150,00 Euro)

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