Wann ist Betriebsurlaub erlaubt?
Damit ein Arbeitnehmer einen Betriebsurlaub anordnen darf, müssen wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Das bedeutet, die Umstände müssen eine direkte Auswirkung auf die tägliche Arbeit der Arbeitnehmer haben. Ein Betriebsurlaub kann also nur deshalb abgeordnet werden, wenn Arbeitnehmer ihrer Arbeit aus gewissen Gründe nicht mehr nachkommen können.
Es gibt verschiedenen Szenarien, in denen es dazu kommen kann, dass ein gesamter Betrieb in die Ferien geht:
Auftragslage
Ein klassischer Grund für den Betriebsurlaub ist die Auftragslage. In einigen Branchen gibt es vorhersehbare und wiederkehrende Zeiträumen, in denen die Auftragslage niedrig ist. Für den Betrieb lohnt es sich in diesem Zeitraum also nicht, die Mitarbeiter beschäftigt zu halten. Eine solche Zeit ist meist zwischen Weihnachten und Neujahr, oder auch während der regionalen Sommerferien.
Umbauarbeiten
Wenn im Betrieb umfangreiche Bauarbeiten stattfinden, die die Arbeitnehmer daran hindern würden, ihrer täglichen Arbeit nachzukommen, können ebenfalls Betriebsurlaub angeordnet werden. Das kann aus räumlichen, aber auch aus gesundheitlichen Gründen sein.
Arbeitgeber selbst
Gerade in Arztpraxen ist Betriebsurlaub ein großes Thema: wenn der Arbeitgeber selbst verreist. In diesem Fall können Mitarbeitern während der Abwesenheit des Arbeitgebers ihrer täglichen Arbeit nicht nachkommen und müssen deshalb gezwungenermaßen selber in den Urlaub gehen. So zum Beispiel können in Arztpraxen keine Patienten behandelt werden, wenn der einzige Arzt im Urlaub ist.
Kunden
Auch der Kunde kann ein Grund für einen Betriebsurlaub sein. Handelt es sich zum Beispiel um nur einen einzigen Kunden, und macht dieser selber Betriebsurlaub, legt das den Betrieb ebenfalls lahm. Dasselbe kann aber auch mit Zulieferern passieren. Werden essenzielle Materialien nicht geliefert, weil der Zulieferer im Betriebsurlaub ist, ist die Arbeit der Arbeitnehmer ebenfalls stark betroffen und kann zu einem Betriebsurlaub führen.
Wie lang darf ein Betriebsurlaub laut Gesetz sein?
Wichtig zunächst: Gesetzlich ist keine maximale Länge des Betriebsurlaubs vorgeschrieben. In der Regel legt auch der Arbeitsvertrag nichts Konkretes fest. Theoretisch darf dieser also auch die gesamten Urlaubstage der Mitarbeiter einnehmen. Allerdings: Laut Bundesgerichtshof sind etwa ein Fünftel der gesamten Urlaubstage angemessen. Es muss den Arbeitnehmenden weiterhin ermöglicht sein, weiteren Urlaub außerhalb des Betriebsurlaubsfrei zu wählen und damit auch der Zeitraum, in dem Urlaub gemacht wird.
Wie weit im Voraus muss der Betriebsurlaub angekündigt werden?
Das frühzeitige Informieren über einen Betriebsurlaub ist Pflicht. Wird die Ankündigungsfrist nicht eingehalten, kann das schwerwiegende Folgen für den Arbeitgeber haben. Damit Arbeitnehmer auch mit ihrem eigenen Urlaub planen können, muss der Betriebsurlaub rechtzeitig angekündigt werden. Deshalb sind lediglich wenige Wochen im Voraus nicht ausreichend.
Allerdings auch hier: Es gibt keine gesetzliche Ankündigungsfrist für den Betriebsurlaub, lediglich einen Empfehlungsrahmen von mindestens 6 Monaten.
Werden diese sechs Monate nicht eingehalten, kann das Folgen für den Arbeitgeber haben: Kündigt der Arbeitgeber den Betriebsurlaub recht kurzfristig an, kann er bereits bewilligte Urlaubstage nämlich zum Beispiel nicht zurückziehen. Auch wenn die Arbeitnehmer keine Urlaubstage zur Verfügung haben, zum Zeitpunkt, an dem der Betriebsurlaub angekündigt wird, ist der Arbeitgeber in seinem Handeln eingeschränkt: Er kann entweder seine Mitarbeiter für den Zeitraum des geplanten Betriebsurlaubs dennoch arbeiten lassen oder er geht in den Zwangsurlaub und zahlt die Mitarbeiter weiterhin wie gewohnt aus.
Wie wird der Betriebsurlaub gewertet?
Betriebsurlaub wird im Hinblick auf die Urlaubstage der Arbeitnehmer nicht separat berechnet. Sie gelten als normale Urlaubstage und werden von dem jährlichen Pensum abgezogen. Damit werden aber die Tage, die im Betriebsurlaub verbracht werden, genauso vergütet, wie normale Urlaubstage.
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