Die Arbeitszeiterfassungspflicht gibt den Paukenschlag
Die Arbeitszeiterfassungspflicht ist da und plötzlich fällt auf, dass deine Mitarbeitenden ihre Pause nicht nehmen? Das kann schwerwiegende Folgen für dich und dein Unternehmen haben.
Das Urteil des BAGs 2022 beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz. Auf Grundlage der Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden legte das Bundesarbeitsgericht fest, dass die Arbeitszeiten von Mitarbeitenden in allen Unternehmen in Deutschland erfasst werden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Arbeitgebende ihrer Fürsorgepflicht nachgehen und das Arbeitsschutzgesetz und damit das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Dazu gehört auch das Einhalten von gesetzlich vorgegebenen Pausen- und Ruhezeiten.
Mehr zur Arbeitszeiterfassungspflicht und dem ersten Gesetzesentwurf erfährst du hier.
Ruhe- und Pausenzeiten: Was ist der Unterschied?
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen einer Ruhepause und einer Ruhezeit. Ruhezeiten sind die Zeiten zwischen Ende eines Arbeitseinsatzes und Beginn eines neuen. Ruhepausen oder Pausenzeiten hingegen sind die Unterbrechungen eines Arbeitseinsatzes.
Wozu sind Pausen- und Ruhezeiten da?
Pausen sorgen dafür, dass Beschäftigte auch nach mehreren Stunden Arbeiten konzentriert und leistungsfähig sind. Gerade Ruhezeiten dienen der Regeneration der Arbeitnehmenden und gewährleisten Sicherheit und Gesundheitsschutz. Deshalb sind Ruhepausen gerade bei körperlicher Arbeit und Schichtarbeit besonders wichtig.
Wie lang diese jeweils eingehalten werden müssen, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt:
Gesetzliche Vorgaben der Pausenzeit
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Arbeitnehmende eine bestimmte Zeit Pause von der täglichen Arbeitszeit nehmen müssen. Arbeitgebende sind dabei laut ArbZG verpflichtete, darauf zu achten, dass Mitarbeitende diese auch einhalten.
Wie lang eine Pause sein muss, hängt von der Länge der Arbeitszeit ab. Unterschieden wird hier zwischen Arbeitszeiten unter sechs Stunden, ab sechs Stunden und ab neun Stunden sowie dem Alter der Arbeitnehmenden.
Bis sechs Stunden
Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden am Stück sind Pausen gesetzlich nicht vorgegeben. Es spricht allerdings auch nichts dagegen, sich diese dennoch zu nehmen, um die Leistungsfähigkeit zu stärken.
Ab sechs Stunden
Arbeitest du zwischen sechs und neun Stunden, stehen dir gesetzlich 30 Min Pause zu. Du kannst diese Pause auch auf zweimal 15 Min aufteilen. Was allerdings nicht geht, ist die Pause auf 10 und 20 Min aufzuteilen!
Mehr als neun Stunden
Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden stehen dir mindestens 45 Minuten Pause zu. Auch diese kann in 15 Min-Pausen aufgeteilt werden. Eine Arbeitszeit von über sechs Stunden ohne Pause ist allerdings nicht rechtens!
Minderjährige
Die gesetzliche Reglung bei Jugendlichen sieht noch etwas anders aus: Gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen bei Minderjährigen besondere Ausnahmen berücksichtigt werde. Ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden müssen Jugendliche unter 18 Jahren eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Nach sechs Stunden sind sie sogar zu einer Pause von über einer Stunde verpflichtet.
Ausnahmen
Es können auch Ausnahmen bestehen! In Paragraf 7 des Arbeitszeitgesetzes ist festgeschrieben, dass in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf sogenannte “Kurzpausen von angemessener Dauer” zurückgegriffen werden darf. Die bspw. zugeschriebenen 45 min dürfen also auf weniger als 15 Min aufgeteilt werden.
Gesetzliche Vorgaben der Ruhezeiten
Paragraf 5 des Arbeitszeitgesetzes schreibt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. Das bedeutet: Wenn Maren an einem Dienstag bis 20 Uhr arbeitet, darf sie bis zum Mittwochmorgen, 7 Uhr nicht mehr arbeiten. Dabei ist es egal, ob in demselben Job, oder in ihrem Zweitjob.
Die Ruhezeit darf laut Paragraf 7 des Arbeitszeitgesetzes um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, “wenn die Art der Arbeit dies erfordert”. Die Kürzung der Ruhezeit muss allerdings innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden. Auch bei Rufbereitschaft können Ruhezeiten den Besonderheiten des Dienstes angepasst werden, solange die Beschäftigten dabei nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit in Anspruch genommen werden.
In verschiedenen Institutionen, bspw. in Krankenhäusern, in der Pflege, in der Landwirtschaft oder in Gaststätten kann die Ruhezeit ggf. um bis zu einer Stunde verkürzt werden. Auch diese Verkürzung muss innerhalb eines Monats ausgeglichen werden.
Was passiert, wenn Ruhe- und Pausenzeiten nicht eingehalten werden?
Für die Überwachung, dass Arbeitgebende die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in ihrem Unternehmen sicherstellen, sind die Aufsichtsbehörden zuständig. Sie sind dazu berechtigt, Betriebe aufzusuchen und vom Arbeitgebenden Einsicht in entsprechende Geschäftsunterlagen zu verlangen.
Verstoßen Arbeitnehmende aus eigener Motivation gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, ist der Vorgesetzte dazu verpflichtete, ihn darauf hinzuweisen und notfalls abzumahnen.
Ein Bußgeld von bis zu 30.000 € oder, in Extremfällen, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, kann nur Arbeitgebenden drohen – umso wichtiger also, Arbeitnehmende auf das Einhalten des Gesetzes hinzuweisen.
Pausen- und Ruhezeiten sicherstellen mit digitaler Zeiterfassung
Dass Mitarbeitende die gesetzlichen Vorgaben von Pausen- und Ruhezeiten einhalten, ist also essenziell. Da den Überblick zu behalten und im Notfall eingreifen zu können, erfordert ein Tool, dass dir eine gute Übersicht über die geleistete Stunden und gemachten Pausen deiner Mitarbeitenden ermöglicht.
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